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Inzidenz über 50

Wieder schärfere Corona-Regeln im Landkreis Cuxhaven

Ein Schülerin zeigt in einer Klasse ihren negativen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Ein Schülerin zeigt in einer Klasse ihren negativen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Im Landkreis Cuxhaven greift wieder die erweiterte 3-G-Regelung. Der Sieben-Tage-Wert der Corona-Neuinfektionen blieb zuletzt stabil über 50. Ein Familiencluster im Südkreis ist weiterhin aktiv; auch einige Schulen und Kitas sind betroffen.

Dienstag, 28.09.2021, 08:37 Uhr

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„Insgesamt gestaltet sich die Lage im Landkreis nach wie vor diffus“, so Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Da seit letzter Woche Mittwoch durchgehend eine Inzidenz von über 50 im Landkreis vorlag, musste erneut die entsprechende Allgemeinverfügung ausgerufen werden. „Mir ist bewusst, dass das wieder zu gewissen Einschränkungen für Ungeimpfte in einigen Bereichen des täglichen Lebens führt“, sagte Bielefeld.

Umso wichtiger sei es, dass alle sich an die nun geltenden Regeln halten, damit man es gemeinsam schaffe, die Inzidenz im Landkreis wieder unter die Grenze von 50 zu steuern, um mögliche Freiheiten schnell wiederzuerlangen.“

3-G-Regel ausgeweitet

Die Corona-Maßnahmen waren erst am vergangenen Donnerstag gelockert worden. Am Dienstagmorgen lag die Inzidenz im Landkreis bei 64,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Nach dem erneuten Überschreiten der 50er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen müssen nach der Corona-Landesverordnung jetzt jedoch wieder weitere Verhaltensregelungen in Kraft treten. Dies stellen die betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung fest. Eine solche Verfügung hat der Landkreis am Montag erneut erlassen.

Sie führt dazu, dass ab Mittwoch die 3-G-Regel in weiteren Bereichen angewendet werden muss. In Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden und in Diskotheken und Clubs gilt grundsätzlich der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.

Gaststätten und Restaurants betroffen

Dies gilt ab Mittwoch auch wieder für deutlich mehr Bereiche. So müssen ebenfalls in allen Gaststätten und Restaurants, bei körpernahen Dienstleistungen oder in Fitnessstudios entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Anderen ist der Person der Zutritt zu verweigern. Auch Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind nur noch unter dieser Voraussetzung möglich. (th)

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