Windkraftausbau im Kreis Stade: Genehmigung ist da

Der Landkreis Stade soll 3,67 Prozent seiner Fläche bis Ende 2026 für die Windkraft bereitstellen. Foto: dpa
Das sind gute Nachrichten für die Windenergie im Landkreis Stade: Endlich gibt es Planungssicherheit. 14 Vorranggebiete für neue Windkraftanlagen wurden genehmigt.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Teil Wind genehmigt. Der Kreistag hatte im vergangenen Juni eine Neufassung dieses Teilabschnitts beschlossen. Dafür gibt es nun grünes Licht. „Das ist ein wichtiges Signal und gibt uns Rechts- und Planungssicherheit. Der Landkreis Stade kann so seinen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz weiter ausbauen“, sagt Landrat Kai Seefried. Schließlich geht es um insgesamt 14 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 2139 Hektar. Der 86 Hektar große Forschungswindpark „WiValdi“ in Krummendeich ist darin nicht eingerechnet.
Nun können verschiedene Projekte starten, die bereits in den Startlöchern stehen. Geplant sind sowohl Erweiterungen von bestehenden Windparks, als auch Repowering – also die Ersetzung bestehender Windkraftanlagen durch leistungsfähigere.
Vier Prozent der Kreisfläche für die Windkraft
Durch die Genehmigung findet nun ein mehrjähriges und aufwendiges Verfahren seinen Abschluss. Das Amt Planung, Klimaschutz und Kultur arbeitet indes schon seit vergangenem Februar an einer Neuaufstellung, so dessen Amtsleitung Simon Grotthoff: „Im neuen RROP wird der Schwerpunkt auf Klimaschutz und Energiewende liegen, zum Beispiel durch den Ausbau von Wind- und Solarparks sowie den Schutz von Mooren.“ Es soll im Jahr 2026 in Kraft treten. Dann sind knapp vier Prozent der Landkreisflächen als sogenannte Windenergiegebiete auszuweisen.
Doch zunächst gilt die nun genehmigte 1. Änderung des RROP 2013 – Sachlicher Teilabschnitt Windenergie, wie es im Amtsdeutsch heißt. Dafür wird die Kreisverwaltung zeitnah die Genehmigung öffentlich bekanntmachen. Weitere Informationen zum RROP gibt es in Kürze online. (st)