Zehn Jahre Einbürgerungssperre bei falschen Angaben
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause war der Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsländern und Rechtsschutz bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam in erster Lesung beraten worden. (Archivfoto) Foto: Kay Nietfeld/dpa
Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang gesperrt werden. Was der Innenausschuss dazu beschlossen hat.
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Berlin. Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahren lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Das sieht eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung vor, die der Innenausschuss des Bundestags beschlossen hat. Nach Angaben des Parlaments stimmten die Ausschussmitglieder von CDU/CSU, SPD und AfD für das Vorhaben in der modifizierten Fassung. Grüne und Linksfraktion votierten dagegen.
Damit reagiert die schwarz-rote Koalition auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern.
Reaktion auf Betrug mit Sprachzertifikaten
In dem Entwurf, über den im Plenum am Freitag abschließend beraten und abgestimmt werden soll, heißt es nun, die Sperre solle für die Dauer von zehn Jahren gelten, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen worden ist oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren festgestellt hat, dass ein Antragsteller „arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat“. Die Sperre solle auch gelten, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht hat. Im modifizierten Gesetzentwurf heißt es, die Sperre „dient dazu, dem geltenden Recht Nachdruck zu verleihen und eine Begünstigung von Rechtsverstößen nachdrücklich zu vermeiden“.
Änderung zwei Tage vor geplanter Abstimmung
Die Grünen-Politikerin Filiz Polat findet diesen aus ihrer Sicht sehr weitreichenden Beschluss kurz vor der Abstimmung nicht angemessen. „Die Koalition drückt kurzfristig tiefgreifende Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in den Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsstaaten und zur Pflichtanwaltschaft hinein - und will das Verfahren bereits am Freitag im Plenum abschließen.“ Die zehnjährige Sperrfrist für Einbürgerungen werde von Union und SPD „als Nebensache abgetan“. Dabei seien erhebliche Zweifel angebracht, ob eine zehnjährige Sperrfrist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes entspreche - „auch mit Blick darauf, dass schon unvollständige Angaben für die Sperrfrist ausreichen sollen“.
Sichere Herkunftsländer ohne Zustimmung des Bundesrats
Die Änderung war in einen Gesetzentwurf eingefügt worden, der es der Bundesregierung in Zukunft ermöglichen soll, Staaten per Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dem dann nicht zustimmen müsste. Rechtlich möglich wird das, indem die relativ kleine Gruppe von Schutzsuchenden, die als politisch Verfolgte Asyl erhalten, hier ausgeklammert wird.
Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden.
Und noch eine Änderung ist geplant. Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Anwalt haben, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt. Dieser Anspruch war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden.

Filiz Polat (Grüne) sieht Unklarheit und erhebliche Probleme in der Praxis, wenn der Gesetzentwurf so wie vom Ausschuss beschlossen, vom Bundestag verabschiedet werden sollte. (Archivfoto) Foto: Niklas Graeber/dpa