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Baumfällungen: Naturschützer fordern Stopp der Dollerner Rodungsarbeiten

Blick auf die abgesägten Bäume in der ehemaligen Kiesgrube am Sandbarg an der Altländer Straße (L 125 ) in Dollern. Rechts schließt der Wald oberhalb des Buschteichs an. Dieser liegt im Landschaftsschutzgebiet „Geestrand von Stade bis Horne

Blick auf die abgesägten Bäume in der ehemaligen Kiesgrube am Sandbarg an der Altländer Straße (L 125 ) in Dollern. Rechts schließt der Wald oberhalb des Buschteichs an. Dieser liegt im Landschaftsschutzgebiet „Geestrand von Stade bis Horne

Die Baumfällungen an der Altländer Straße in Dollern „sind rechtswidrig“, klagt der Landes- und der Kreisvorsitzende des BUND, Heiner Baumgarten. Der Naturschützer fordert die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Stade auf, das Sägen zu stoppen.

Von Björn Vasel Montag, 24.01.2022, 06:00 Uhr

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Die Gemeinde Dollern und der Landkreis Stade hatten in der vergangenen Woche nach Kritik aus der Nachbarschaft betont, dass der Eigentümer auf Grundlage des Waldgesetzes die Bäume an der L 125 in der Kiesgrube am Sandbarg habe roden dürfen (das TAGEBLATT berichtete).

Diese Rechtsauffassung teilt der Landes- und der Kreisvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht. Für Heiner Baumgarten – vor seinem Ruhestand war er Leiter des Amts für Stadtgrün und Erholung in Hamburg und 13 Jahre lang Präsident der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz – ist der Kahlschlag ein Fall für den Kadi. „Diesen als forstwirtschaftliche Pflegemaßnahme zu bezeichnen, ist schon ziemlich schräg“, sagt der Landschaftsplaner und Gärtner, denn vom Wald sei entlang der Landesstraße und der Seitenstraße Sandbarg nichts mehr übrig – abgesehen von den Baumstümpfen.

Verstoß gegen Naturschutzrecht

Baumgarten verweist auf das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), in Paragraf 12 werden einem Kahlschlag sehr enge Grenzen gesetzt. „Die aktuellen Baumfällungen können auch nicht als forstwirtschaftliche Maßnahme bezeichnet werden“, betont der Stader BUND-Kreisvorsitzende. Die Rodung stehe im Widerspruch zum Gesetz.

In diesem Fall, betonte der Naturschützer gegenüber dem TAGEBLATT, handele es sich „ganz offensichtlich um unzulässige Baumfällungen, die weder durch das Planrecht noch durch das Naturschutz- oder das Waldrecht legitimiert sind – und allein der Vorbereitung der vom Eigentümer beabsichtigten Wohnbebauung dienen sollen“. Die BUND-Kreisgruppe habe die Kommunalaufsicht beim Kreis Stade eingeschaltet, außerdem müsse geprüft werden, „ob eine Straftat vorliegt“.

Die gerodete Fläche müsse wieder aufgeforstet werden, so der BUND. Für den Fall, dass das Naturschutzamt beim Landkreis Stade nicht einschreitet, kündigt die Kreisgruppe Stade rechtliche Schritte an.

BUND: Besser Öko-Ausgleich statt Wohnen in der Kiesgrube

Dass der Kreis und das örtliche Bauamt die Rodung für legal halten, irritiert Baumgarten. Der BUND habe bereits wiederholt gegenüber der Gemeinde Dollern und dem Landkreis Stade auf die Unvereinbarkeit eines Wohngebiets in der stillgelegten und über Jahre der Natur überlassenen Kieskuhle mit den Zielen übergeordneter Planung – wie dem Regionalen Raumordnungsprogramm, dem Landschaftsrahmenplan und dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Horneburg – hingewiesen. Es habe sich ein wertvoller und artenreicher Naturraum gebildet. Die Fläche sei wichtig für Natur- und Artenschutz – als Trittstein. Für eine Biotopverbindung hatte sich in der vergangenen Woche bereits Wolfgang Ebbinghaus vom Nabu ausgesprochen. Die Krux: Der südliche Bereich der Sandbarg-Kiesgrube liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet „Geestrand von Stade bis Horneburg“, der Wald nördlich und südlich (Wald am Buschteich) schon.

Der südliche Bereich der Sandbarg-Kiesgrube liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet „Geestrand von Stade bis Horneburg“. Karte: Kreis Stade

Der südliche Bereich der Sandbarg-Kiesgrube liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet „Geestrand von Stade bis Horneburg“. Karte: Kreis Stade

Der Abriss der Ruinen gefährde auch Fledermäuse und Vogelwelt. Die Zerstörung des Lebensraums durch Abholzung, Abriss und spätere Wohnbebauung sei unvereinbar mit dem Artenschutzrecht. Bäume und Gebäude im Winter zu beseitigen, „führt zwar nicht zur unmittelbaren Tötung, aber durch die Lebensraumzerstörung zu einer mittelbaren Gefährdung der Arten“. Baumgarten verweist auch auf das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz und landesgesetzlich festgeschriebene Ziele des Niedersächsischen Wegs, wie Begrenzung der Neuversiegelung.

Die Sandbarg-Fläche weise „ein erhebliches Potenzial als Waldbiotopverbindung auf“. In seiner Stellungnahme zu der Änderung des Flächennutzungsplans und zu einem neuen B-Plan-Entwurf vom 5. Juli 2020 habe der BUND betont, dass die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken die Inanspruchnahme der Kiesgrube naturschutzrechtlich nicht rechtfertigen könne. Vielmehr sollte die Samtgemeinde Horneburg das Potenzial als Ausgleichsfläche nutzen – und einen Flächenpool für Bauprojekte für sich und die Mitgliedsgemeinden schaffen.

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Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND-Niedersachsen.

Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND-Niedersachsen.

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