TPartysong „Layla“ spaltet die Gemüter – Auch im Landkreis Stade
Ballermann-Stimmung auf Mallorca: Dort gehört der umstrittene Song zu fast jeder Party. Foto: dpa
Der Song um eine „Puffmama“ namens Layla ist wiederholt als sexistisch kritisiert worden, steht aber seit Wochen an der Spitze der Single-Charts. Auch im Landkreis Stade wird der Titel auf vielen Partys gespielt, doch auch hier spaltet er die Gemüter.
Am 25. März wurde der Partyschlager „Layla“ der Künstler DJ Robin und Schürze (Michael Müller) erstmals gespielt und erreichte prompt als erstes Ballermann-Lied Platz 1 der deutschen Single-Charts. Prompt folgten kritische Stimmen, die dem Song Sexismus vorwerfen. Die Stadt Würzburg hatte sich daraufhin gegen das Abspielen des Titels auf einem Volksfest ausgesprochen. In Düsseldorf hatte ein Schützenverein entschieden, den Song auf keiner seiner Partys zu spielen. Gespielt wurde er dennoch, ohne Text. Die Sanktionen werden im Netz als Eingriff in die Kunstfreiheit gewertet, Gleichstellungsbeauftragte kritisieren, dass hier die Prostitution besungen wird.
Björn Zühlke, Vorsitzender der Schützenvereinigung Kehdingen hat gerade in Schüttdamm-Isensee, wo er Präsident ist, Schützenfest gefeiert – mit „Layla“. „Ich beteilige mich nicht an dieser Diskussion, wir haben wichtigere Probleme“, sagte er auf Anfrage. Er ist der Meinung, jeder Mensch solle hören, was ihm gefällt.
Song wird bei Schützenfesten in der Region gespielt
Jan Steffens, Bezirksschützenpräsident, sieht das etwas differenzierter: „Der Text ist keine herausragende Leistung, aber da gibt es ja noch zwei, drei andere Lieder aus der Vergangenheit, die man da bewerten müsste.“ Er bestätigt, dass der Song auf den Schützenfesten im Landkreis gespielt wird. „Bisher gab es keine Diskussion darüber, erst jetzt durch die Verbote in manchen Städten, haben wir darüber gesprochen. Die meisten reagieren mit Kopfschütteln.“ Seine persönliche Meinung: „Frauenfeindlichkeit fängt in den Köpfen der Menschen an und nicht bei den Liedtexten. Ein Verbot ändert daran nichts.“ Alle Malle-Lieder würden bei den Schützenfesten gespielt, „sie sind eingängig, aber nicht inhaltsreich“.
Zu den Kopfschüttlern gehört Sascha Loudovici, Partymacher aus Drochtersen. „Haben wir keine anderen Probleme?“, fragt er, „in welchem Land leben wir eigentlich, wenn ein Lied verboten wird, das Spaß bringt, weil es angeblich sexistisch ist? DJs, Bands, Sänger und Sängerinnen sowie Produzenten wird das politisch korrekte Wunschkonzert aufgezwungen und die Gäste haben danach zu tanzen.“ Die Wirkung sei entgegengesetzt: Durch die Diskussion werde der Titel nun erst recht gespielt: „Auf allen Schützenfesten läuft Layla in der Endlosschleife.“
„Ich habe den Song noch nicht gehört, aber ich kenne die Textpassagen, und die sind deutlich sexistisch“, sagt Gabi Schnackenberg, Frauenbeauftragte in Buxtehude. Sie begrüßt das Nicht-Abspielen in Düsseldorf und Würzburg. „Damit zeigen die Städte Haltung“, sagt sie, und auch sie will im Rathaus thematisieren, ob der Titel bei anstehenden Festen gestrichen werden soll. „Prostitution zu besingen, finde ich kritisch“, sagt sie mit Blick auf die Kampagne „Rotlicht aus?!“ der Gleichstellungsbeauftragten. Sie gibt zu, früher selbst zur Skandal-Rosi von der Spider Murphy Gang oder zu Sex Bomb von Tom Jones getanzt zu haben. „Das würde ich heute nicht mehr machen, dazu bin ich durch meine Arbeit zu sehr sensibilisiert. Es gibt andere Lieder, auf die man gut tanzen kann.“ Befremdlich fand sie die Äußerung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), man könne Schlagertexte doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, sei zu viel. „Die Bewertung dieses Textes hat nichts mit Geschmackssache zu tun“, so Schnackenberg.
Unvereinbar mit aktuellen Sexismus-Kampagnen
Die mediale Aufmerksamkeit bedauert Jacqueline Jugl, Gleichstellungsbeauftragte in Stade. Sie kennt den Text und das reicht ihr, um zu entscheiden, den Hit nicht hören zu wollen. Auch sie führt die Anti-Sexismus- und Rotlicht aus?!-Kampagnen an, mit denen solche Inhalte unvereinbar sind. Für sie gibt es nur eine Antwort: „Es gibt genug Alternativen. Ich kann gute Musik hören, mit anderen Texten.“ Es sollten mehr DJanes an den Pulten stehen. Damit sei zwar nicht gesichert, dass weniger Sexismus über die Musik vermittelt wird. Aber diese DJanes könnten eine eigene Stimme entwickeln, schließlich werde das Bewusstsein durch Sprache geprägt. „Wer einmal angefangen hat, bei den Texten hinzuhören, kann Titel wie ,Skandal im Sperrbezirk’ nicht mehr genießen.“
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Die Wiepenkathener Schützenpräsidentin Silke Heinbockel wird weiterhin zu „Layla“ tanzen. Sie sieht keinen Grund dafür, „Layla“ nicht zu spielen. „Dann müssten ganz viele Lieder nicht gespielt werden“, sagt sie. Da würde sie der Titel „Zehn nackte Friseusen“ von Mickie Krause viel mehr stören, allein wegen der Bezeichnung Friseuse: „Es heißt Friseurinnen.“ Auch Blondinen-Witze müssten in der Konsequenz untersagt werden. „Ich bin selbst blond und muss darüberstehen.“ Sie habe schon zu „Layla“ getanzt, als der Titel noch nicht in der Kritik stand. Und sie würde es wieder tun, weil es sich gut dazu tanzen lasse. Mit der Diskussion um den Titel werde das Gegenteil erreicht.
Clemens Rasch, Anwalt für Urheber- und Medienrecht in Hamburg, sieht keinen Ansatz für ein Verbot des Titels. „Er zeugt von schlechtem Geschmack und ist ordinär, aber schließlich kann nicht verordnet werden, sich in der Hochsprache der Intellektuellen auszudrücken“, so der Jurist. Es handele sich weder um Volksverhetzung, noch Beleidigung – da es bei Layla um eine fiktive Person gehe –, noch sei der Jugendschutz betroffen, also gebe es keinen Ansatzpunkt für ein Verbot. „Daher kommt auch gar nicht die Kunstfreiheit ins Spiel.“ Aus seiner Sicht ist die ganze Diskussion „viel Lärm um nichts“.
Text und Inhalt nicht strafrechtlich relevant
Die Berlinerin Fluky, die als Referent*in für politische Bildung im Frühjahr im Landkreis im Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten einen Online-Workshop zu Hate-Speech angeboten hatte, bewertet es ähnlich: „Ich persönlich finde den Song „Layla“ ordinär und vulgär. Der Text und der Inhalt sind zwar objektifizierend und sexistisch, aber wohl nicht strafrechtlich relevant.“ Dennoch gebe es angemessene und weniger angemessene Orte, wo man einen solchen Song spielen könne, so die Berlinerin, die selbst auflegt. „Ein Song wie ,Layla’ mag spielbar sein in der Ballermann-Disco – auf einem Volksfest, wo über Tag Kinder anwesend sind, würde ich mir das als DJ jedoch klemmen.“
Wenn Veranstaltende wünschen, dass der Song nicht gespielt wird, solle es kein Problem sein, dem nachzukommen. „Die Bitte, bestimmte Songs nicht zu spielen, ist in anderen Kontexten üblich. Es handelt sich hier nicht um eine Beschneidung der Kunstfreiheit, durch das Nicht-Spielen wird keine marginalisierte Gruppe zum Verstummen gebracht und der künstlerische Wert des Titels ist eh’ fragwürdig. Ich stehe ein bisschen fassungslos davor, was für ein Politikum aus dieser Sache gemacht wurde.“