Prozess

Nordenhamer missbraucht 13-Jährige – mit Joint gefügig gemacht

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Abgabe von Drogen an Minderjährige ist ein 27 Jahre alter Mann aus Nordenham verurteilt worden. Sein Opfer war erst 13.

Freitag, 30.09.2022, 01:00 Uhr
Sex mit Minderjährigen ist verboten. Deshalb muss ein Nordenhamer ins Gefängnis. Foto: picture alliance/Uwe Zucchi/dpa

Sex mit Minderjährigen ist verboten. Deshalb muss ein Nordenhamer ins Gefängnis. Foto: picture alliance/Uwe Zucchi/dpa

Das Landgericht hat damit ein entsprechendes Urteil des Nordenhamer Amtsgerichtes am Donnerstag in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde verworfen - und zwar in Abwesenheit des Angeklagten.

Obwohl der 27-Jährige selber Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil eingelegt hatte, blieb er seiner Berufungsverhandlung am Donnerstag fern. Und weil er das unentschuldigt getan hat, war die Folge, dass sein Rechtsmittel verworfen wurde. Damit hat das Nordenhamer Urteil vorerst Bestand - eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Der Angeklagte könnte aber noch die Wiedereinsetzung des Verfahrens beantragen und zwar dann, wenn er in Nachhinein einen guten Grund für sein Fernbleiben nennt.

Vorerst aber ist der Fall vom Tisch. Das dürfte vor allem die jungen Zeuginnen freuen, die den Feststellungen zufolge Opfer der Taten geworden sein sollen. Die jungen Zeuginnen mussten schon mehrmals aussagen. Wird das Urteil rechtskräftig, wird das ihnen in Zukunft erspart.

13-jährige Mädchen mit Joint gefügig gemacht

Nach Überzeugung des Nordenhamer Amtsgerichtes soll der Angeklagte drei 13-jährigen Mädchen zunächst Marihuana (einen Joint) zum Konsum überlassen haben. Nachdem die Mädchen die Droge konsumiert hatten, gingen zwei der Mädchen ihrer Wege. Den Feststellungen zufolge blieb aber eine der drei 13-Jährigen zurück. Mit diesem Mädchen soll der Angeklagte den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Der Sex mit Kindern (unter 14 Jahren) ist in jedem einzelnen Fall strafbar und ist mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Haft bedroht. Indes: Der Angeklagte hatte im ersten Verfahren vor dem Nordenhamer Amtsgericht die Vorwürfe bestritten. Das Gericht aber hatte dem 13-jährigen Mädchen geglaubt. Im ersten Verfahren hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Doch daraus wurde nichts. (vd)

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