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Abschüsse

Niedersachsen zieht umstrittene Wolfsverordnung zurück

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht dürfen die Tiere künftig abgeschossen werden. Foto: Pixabay.de

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht dürfen die Tiere künftig abgeschossen werden. Foto: Pixabay.de

Die von Umweltminister Olaf Lies (SPD) erlassene umstrittene Wolfsverordnung in Niedersachsen soll aufgehoben werden. Ins Jagdrecht soll der Wolf dennoch kommen.

Samstag, 07.05.2022, 09:00 Uhr

Die Entscheidung sei im Zusammenhang mit der Aufnahme des Wolfes ins neue Landesjagdgesetz zu sehen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag auf Anfrage. Mit dem neuen Jagdrecht stehe die Verordnung nicht mehr in Einklang mit den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und sei nicht mehr erforderlich. Die Wolfsverordnung wird von Tierschützern kritisiert, weil sie den Abschuss von Problemtieren vereinfachen soll.

Vor wenigen Tagen hatte der Agrarausschuss des Landtages dafür votiert, die Wolfsverordnung aufzuheben. Hintergrund sei eine entsprechende Empfehlung des Rechtsausschusses gewesen, sagte der Ausschussvorsitzende Hermann Grupe (FDP). Die Landesregierung habe erklärt, die Wolfverordnung werden vom Jagdgesetz vollkommen aufgefangen. Das Land habe versichert, dass der Abschuss von auffälligen, übergriffigen Wölfen nicht auf der Wolfsverordnung beruhe, sondern auf dem Bundesnaturschutzrecht.

Umweltschützer drohten mit Klage gegen Wolfsverordnung

Es gebe aber noch mehrere Fragen, die vom Umweltministerium beantwortet werden müssten, sagte Grupe. Dabei gehe es um Punkte, die in der Wolfsverordnung deutlich geklärt worden seien, wie etwa die Höhe von Schutzzäunen. Die Situation dürfe sich für die Schäfer beim Wegfall der Wolfsverordnung nicht verschlechtern.

Für die Grünen sagte Fraktionsvize Christian Meyer, dass Lies die Wolfsverordnung nur wegen einer aussichtsreichen Klage des Naturschutzbundes zurückziehe. Wahllose Abschussverfügungen im Raum Cuxhaven auf Grundlage der Wolfsverordnung seien schon per Gerichtsbeschluss gekippt worden. Die Abschussverordnung gehe den Grünen zu weit, weil nicht nur Problemwölfe, sondern auch harmlose Tiere getötet werden dürften. „Insofern sehen wir auch keinen Grund für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht.“ Den Weidetierhaltern sei mit einer besseren Förderung von Schutzzäunen mehr geholfen. (dpa)

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