Noch schärfere Dünge-Vorgaben sollen kommen
Ein Landwirt bringt mit seinem Gespann Gülle im sogenannten Schleppschuh Verfahren auf einem Feld aus. Foto: Philipp Schulze/dpa
Im Ringen mit der EU-Kommission um einen stärkeren Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nitratbelastungen kommt die Bundesregierung voran.
„Wir haben eine wichtige Etappe gemeistert, sind aber noch nicht ganz am Ziel angekommen“, sagte Agrarminister Cem Özdemir (Grüne). Die EU-Kommission hat demnach einen Entwurf für eine neue Ausweisung nitratbelasteter Gebiete bestätigt und eine zügige Verabschiedung angemahnt. Ziel ist laut Ministerium nun, die entsprechende Verwaltungsvorschrift vor der Sommerpause im Bundesrat zu beschließen, also bis zur Sitzung am 8. Juli.
Hintergrund ist eine seit Jahren schwelende Auseinandersetzung, weil an vielen Orten in Deutschland das Grundwasser zu stark mit Nitrat belastet ist. Die Bundesregierung hatte im Februar neue Vorschläge nach Brüssel geschickt. Sie laufen auf eine Ausweitung stark mit Nitrat belasteter „roter Gebiete“ hinaus, in denen Landwirte nicht so viel düngen dürfen. Diese würden sich damit um etwa 45 Prozent auf 2,9 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern.
Länder müssen Dünge-Verordnung zustimmen
Özdemir sagte, es habe viele Gespräche gebraucht, die EU-Kommission zu überzeugen. „Wir sollten den Geduldsfaden nun auf den letzten Metern nicht überstrapazieren und schnell zum Abschluss kommen.“ Er hoffe auf die Unterstützung der Länder, damit der Landwirtschaft endlich ein verlässlicher Rahmen gegeben werden könne.
Um EU-Vorschriften künftig einzuhalten, hatte bereits die vorherige Bundesregierung Dünge-Vorgaben für die Bauern verschärft. Deutschland will mit den neuen Vorschlägen auch drohende Strafzahlungen abwenden.
Wie die Politik in Niedersachsen auf schärfere Dünge-Vorgaben reagiert
Die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies kommentieren die Ergebnisse wie folgt: „Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt. Der Zeitplan bis Ende Juni ist straff, aber damit können wir gemeinsam mit dem Bund nun mit der Arbeit beginnen mit dem gemeinsamen Ziel, ein weiteres Verfahren durch die EU abzuwenden. Wir begrüßen, dass die Kulisse insgesamt nur geringfügig größer geworden ist.“
Aus Sicht von Umweltminister Olaf Lies muss der Bund den Ländern nun perspektivisch über eine Änderung der Düngeverordnung eine entsprechende Länderermächtigung erteilen, um Maßnahmen zielgerichtet und verursachergerecht umsetzen zu können: „Wir müssen zu einem echten Verursacherprinzip kommen. Wer wenig düngt, darf nicht mit abgestraft werden. Pauschale, weitreichende Einschränkungen der Bewirtschaftung in den roten Gebieten sind nicht gerecht. Länder wie Niedersachsen, die bereits ein differenziertes System vorweisen können, müssen über die Bundesgesetzgebung Möglichkeiten eingeräumt werden, von den Bundesregelungen abzuweichen. Dafür werden wir im weiteren Verfahren gegenüber dem Bund kämpfen.“ (dpa/pm)