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Wieder Polizeieinsatz beim „Axtmann“ – Gericht lehnt Einweisung ab

Blick auf den Vorgarten des psychisch kranken Altländers. Immerhin: Der Stacheldraht und der Müll wurden im September entfernt. Foto: Vasel

Blick auf den Vorgarten des psychisch kranken Altländers. Immerhin: Der Stacheldraht und der Müll wurden im September entfernt. Foto: Vasel

Erneut mussten Polizei und Feuerwehr zu einem Brand bei einem psychisch kranken Altländer ausrücken. Er hatte „Unrat“ auf der Terrasse seines Hauses angezündet. Als die Einsatzkräfte eintrafen, flüchtete der Mann.

Von Björn Vasel Freitag, 14.10.2022, 11:35 Uhr

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Das Feuer war am Donnerstagnachmittag gegen 16.30 Uhr ausgebrochen, der Rauch war weithin sichtbar. Die Flammen waren „schnell mit einer Kübelspritze gelöscht“, sagte Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte flüchtete der Mann.

Der polizeibekannte Altländer war von drei Nachbarn beim Zündeln beobachtet worden. Diese leben in dem benachbarten Gebäudekomplex des Vereins für Sozialmedizin (VSM). Dieser besteht unter anderem aus einem reetgedeckten, im Jahr 1763 erbauten Altländer Bauernhaus. Bei dem VSM werden 30 Suchtkranke betreut. Im Wohnhaus des psychisch Kranken Bassenflethers lagert den Angaben zufolge eine größere Menge Holz und Benzin.

Richterin in Stade sieht keine akute Gefahr

Juristisch betrachtet war das Feuer eine Ordnungswidrigkeit und keine Brandstiftung. Der Einsatz wird dem Verursacher in Rechnung gestellt, sagte die Ordnungsamtsleiterin Nele Dehmel.

Die Polizei fahndete nach dem Mann - und entdeckte ihn schließlich in Stade und nahm ihn mit auf die Wache in der Teichstraße, bestätigte Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Zeitgleich tauschten sich Landkreis Stade, Polizei und Samtgemeinde Lühe nach TAGEBLATT-Informationen am Abend intensiv aus - auch Landrat Kai Seefried und der Erste Kreisrat Thorsten Heinze wurden eingebunden.

 

Die Behörden beantragten beim Gericht eine Unterbringung in einer Klinik nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG). Doch die Richterin lehnte eine Einweisung ab, sie sah keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung.

Dabei hatte der als „Axtmann“ bekannte Altländer bereits Menschen mit einem Hammer bedroht. Mehr als 100 Taten, von Sachbeschädigung über Diebstahl bis hin zur Körperverletzung, sind aktenkundig. „Ich bin enttäuscht. Wir wollen ihm helfen“, so Gerke. Er begrüßt, dass alle Behörden an einem Strang gezogen hätten - auch, um zu verhindern, dass Menschen und Gebäude gefährdet werden.

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