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Heizperiode

An oder aus: Ab wann lohnt es sich zu heizen?

Je nach Heizsystem und Wetterlage können sich durch das Abschalten der Heizung täglich bis zu neun Euro einsparen lassen.

Je nach Heizsystem und Wetterlage können sich durch das Abschalten der Heizung täglich bis zu neun Euro einsparen lassen. Foto: Elisa Schu/dpa/dpa-tmn

Schmuddelwetter im Landkreis Stade: Von heute an dürfte in vielen Wohnzimmern geheizt werden. Worauf es dabei wirklich ankommt.

Von Amelie Breitenhuber 09.10.2026, 19:00 Uhr
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Landkreis. Dicker Pulli und Wollsocken an - oder doch das erste Mal die Heizung aufdrehen? In vielen Wohnungen wird es mit den fallenden Außentemperaturen bereits merklich kühl. Hohe Energiepreise halten jedoch viele Mieter und Hausbesitzer davon ab, mit dem Heizen zu beginnen. Aber wie lange ist das sinnvoll?

Wann sollte man die Heizung einschalten?

Ein bestimmtes Datum oder einen festen Termin, ab dem die Heizung in der Übergangszeit wieder laufen sollte, gibt es nicht. Und auch die Außentemperatur allein ist kein eindeutiger Anhaltspunkt, ab wann Verbraucherinnen und Verbraucher am Heizregler drehen sollten.

Denn: Wann Hausbesitzer und Mieter die Heizung einschalten sollten, hängt maßgeblich auch von der Gebäudeart und dem energetischen Zustand ab. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online nennt etwa folgende grobe Richtwerte für die Außentemperatur:

  • Baujahr vor 1977, unsanierter Altbau: Heizen ab 15 bis 17 Grad
  • Baujahr 1977–1995 (teils sanierte Altbauten): 14 bis 16 Grad
  • Gebäude nach 1995: 12 bis 15 Grad
  • Niedrigenergiehaus: 11 bis 14 Grad
  • Passivhaus: 9 bis 11 Grad

Die Werte dienen nur als Orientierung. Die Kategorien können sich überschneiden: Ein Gebäude ab Baujahr 1995 kann beispielsweise zugleich ein Niedrigenergie- oder Passivhaus sein.

Heizung noch aus: Wie viel Geld lässt sich sparen?

Bleibt die Heizung noch aus, kann das nämlich ordentlich den Geldbeutel schonen, hat das Vergleichsportal Verivox ausgerechnet. Je nach Heizart und Witterung könnte man so bis zu 9 Euro pro Tag an Heizkosten sparen.

Das größte Sparpotenzial bietet sich Verivox zufolge bei fossilen Heizarten. Bewohnerinnen und Bewohner eines Einfamilienhauses etwa mit 180 qm Wohnfläche bei Energieeffizienzklasse D und einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh könnten - ausgehend von deutschen Durchschnittsverbrauchspreisen und Durchschnittstemperaturen - zwischen 5 und 7 Euro pro Tag sparen, wenn die Gasheizung noch ausbleibt. Wer das den gesamten Oktober durchhält, kommt auf ein mögliches Sparpotenzial von rund 177 Euro.

In kleineren Wohnungen fällt die mögliche Einsparung durch den geringeren Heizbedarf noch kleiner aus. Singles in einer 50 qm großen Wohnung können je nach Heizart, Witterung und Energieeffizienzklasse des Hauses im Oktober zwischen 28 und 61 Euro einsparen. Bei Paaren in einer 100 qm großen Wohnung liegt das Sparpotenzial zwischen 68 und 147 Euro.

Wie warm sollten Wohn- und Schlafräume sein?

Daneben sollte man sich an den Temperaturen in den eigenen vier Wänden orientieren. Die Verbraucherzentralen empfehlen, Wohn- und Schlafräume in der Heizperiode mindestens auf 16 bis 18 Grad Celsius zu halten. Bei schlechtem Bauzustand sei aber oft eine höhere Temperatur erforderlich, um das Schimmelrisiko niedrig zu halten.

Ein behagliches Raumklima liegt meist bei 18 bis 22 Grad Celsius und 40 bis 60 Prozent Luftfeuchtigkeit. Das persönliche Temperaturempfinden hängt aber auch davon ab, ob man etwa über Stunden am Schreibtisch sitzt oder sich gerade bei der Hausarbeit bewegt.

Welche Rolle spielt die Luftfeuchtigkeit?

Ein Thermo-Hygrometer kann helfen, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit im Raum zu kontrollieren. Die Geräte gibt es bereits für wenige Euro im Baumarkt zu kaufen. Als grober Orientierungswert gelten 40 bis 60 Prozent relative Luftfeuchtigkeit.

Bei dauerhaft hoher Luftfeuchtigkeit sollte gelüftet werden. Wer die Räume kühler hält, sollte die Werte besonders im Blick behalten: In kalten Räumen kann die relative Luftfeuchtigkeit schneller steigen und damit auch das Schimmelrisiko.

Was gilt in Mietwohnungen?

Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht. In Mietverträgen ist jedoch häufig der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April vorgesehen. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes beginnt die Heizperiode spätestens am 1. Oktober.

Mieterinnen und Mieter müssen ihre Wohnung grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Temperatur heizen. Sie müssen aber verhindern, dass die Räume so stark auskühlen, dass Feuchte- oder Frostschäden entstehen. Wer relativ sparsam heizt und Räume kühler hält, sollte die Luftfeuchtigkeit im Blick behalten und bei Bedarf häufiger lüften, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen.

Wird die Wohnung trotz eingeschalteter Heizung nicht ausreichend warm, sollten die Temperaturen dokumentiert und Vermieter oder Hausverwaltung informiert werden. (dpa/tmn)

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