Autofahrer verwechselt Nebel mit Rauch und ruft Feuerwehr

Nebelschwaden haben bei Pinneberg einen Polizeieinsatz ausgelöst. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas/dpa
Rauchentwicklung an der Autobahn 23? Ein Autofahrer meldet einen Böschungsbrand. Doch die Feuerwehr rückt umsonst an.
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Pinneberg. Ein Mann hat auf der Autobahn 23 Frühnebel für die Rauchschwaden eines Feuers gehalten und einen Notruf abgesetzt. Der Autofahrer berichtete gegen 7.48 Uhr von einem Böschungsbrand zwischen den Anschlussstellen Pinneberg-Mitte und -Nord, wie eine Sprecherin der Regionalleitstelle sagte. Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr seien wegen der unklaren Rauchentwicklung losgefahren. „Eine Streifenwagenbesatzung hat aber nur Nebelschwaden vorgefunden.“ Zuvor hatte die „Mopo“ berichtet.
Wann Sie die Nebelschlussleuchte anmachen dürfen
Auch wenn es hier und da immer wieder mal als Tipp zu lesen ist: Die Nebelschlussleuchte eines Autos darf in Deutschland nur bei Sichtweiten unter 50 Meter angestellt werden - und zwar nur bei Nebel. Also auch nicht bei Regen, denn das helle Licht würde die anderen Verkehrsteilnehmer zu stark blenden, so der ADAC. Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss demnach mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen. Allerdings gibt es laut ADAC auch keine Pflicht, die Nebelschlussleuchte einzuschalten.
Wenn aber die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt, sind maximal nicht mehr als 50 km/h erlaubt, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Bei Regen ist man meist mit dem aktiven Einschalten des Abblendlichts gut unterwegs. Denn anders als bei Tagfahrlicht allein gehen durch den aktiven Griff zum Abblendlicht auch die Rückleuchten an.
Falls das Auto welche hat, dürfen allerdings Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel leuchten, sondern auch wenn Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Bessert sich die Sicht aber wieder, muss man sie wieder ausmachen. Sie können zusätzlich zum oder anstelle des Abblendlichts verwendet werden.
Für Urlaubsfahrer: Auf Regelungen in Transit- und Zielland achten
Aber Achtung: Wer reist, sollte sich vorher die landesspezifischen Regelungen dazu anschauen. Denn in Nachbarländern wie etwa Österreich ist die Verwendung der Nebelschlussleuchte etwas anders geregelt.
Hier darf sie nicht nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, sondern eben auch durch Regen, Schneefall und dergleichen verwendet werden, so der österreichische Verkehrsclub ÖAMTC mit Verweis auf die Gesetzeslage.
Abstand und Tempo raus: Mit dem Motorrad durch den Nebel
Plötzlich ist sie da, diese Wolkenwand - Nebel. Im Herbst ist vor allem am Morgen und Abend damit zu rechnen. Wer mit dem Motorrad hineingerät, sollte äußerst vorsichtig agieren. Aufgrund der eingeschränkten Sicht nimmt man besser schnellstmöglich Tempo raus und passt es an die Sichtverhältnisse an, rät das Institut für Zweiradsicherheit (ifz).
Das kann auch heißen, nur noch Schritttempo zu fahren oder anzuhalten, wenn der Nebel besonders dicht ist. Vorsicht: Nur an sicherer Stelle halten und die Warnblinkanlage anmachen, falls vorhanden. Im Nebel gehe das Gefühl für die gefahrene Geschwindigkeit verloren. Daher ist der Abstand zu den Vorausfahrenden zu vergrößern und auf permanente Bremsbereitschaft zu achten. Auch wenn etwa ein Auto voraus gefühlt viel zu langsam fährt: auf Überholen verzichten.
Die Augen können durch das ständig von feuchten Tröpfchen versehene Visier stark gefordert sein. Zudem komme eine Art räumlicher Desorientierung, die gerade auf dem Motorrad verunsichere. Wer längere Zeiten durch Nebel fährt, pausiert daher besser von Zeit zu Zeit und erholt sich. Dabei gleich auch Scheinwerfer und Leuchten checken und von Schmutz und Feuchtigkeit reinigen.