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74. Verhandlungstag

Block-Prozess: Gericht will Beschlüsse verkünden

Christina Block muss am Freitag zum 74. Verhandlungstag im Prozess um Kindesentführung erscheinen. (Archivbild)

Christina Block muss am Freitag zum 74. Verhandlungstag im Prozess um Kindesentführung erscheinen. (Archivbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Wie geht es weiter im Hamburger Block-Prozess? Die Strafkammer muss über eine Reihe von Beweisanträgen der Verteidiger entscheiden. Zudem hat sich einer der Angeklagten zu Wort gemeldet.

Von dpa 28.08.2026, 03:35 Uhr
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Hamburg. Die Beteiligten am Block-Prozess kommen heute (9.30 Uhr) zum letzten Mal vor einer längeren Pause im Hamburger Strafjustizgebäude zusammen. Die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, hat die Verkündung mehrerer Beschlüsse angekündigt. Zeugen sind nicht geladen. 

Der nächste Verhandlungstermin ist dann für den 21. September angesetzt. Erlaubt ist eine Unterbrechung der Hauptverhandlung von maximal vier Wochen.

Die Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals 10-jährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort des Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, hatte an den beiden vergangenen Verhandlungstagen eine längere Erklärung abgegeben. Sie beteuerte erneut ihre Unschuld und bezeichnete die Annahmen der Anklage als „absurd“.

Es gibt sechs weitere Angeklagte, darunter Christina Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling (67). Der Ex-Sportmoderator ist wegen Beihilfe angeklagt. Nur ein 37-Jähriger aus Israel hat die Vorwürfe eingeräumt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Verteidiger stellten an den vergangenen Verhandlungstagen eine Reihe von Beweisanträgen. Auch über einen Befangenheitsantrag von Blocks Verteidiger Ingo Bott gegen die Vorsitzende Richterin muss noch entschieden werden. Alle früheren Anträge dieser Art waren abgelehnt worden. Möglich ist, dass sich der israelische Angeklagte erneut zu seiner Beteiligung an der Tat äußert. Ein Stellvertreter seines Verteidigers hat dies angekündigt.

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