Bremische Bürgerschaft spricht über neuen Nachtragshaushalt
Die Bremische Bürgerschaft hat über den zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr debattiert. Das Parlament beschloss das Nachtragshaushaltsgesetz am Donnerstag in erster Lesung. Dabei geht es um 362 Millionen Euro. Dieses Geld wurde schon ausgegeben - unter anderem für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine, für den Rettungsschirm für Kliniken und für gestiegenen Energiepreise.
Bremen. Grund für die erneute Haushaltsdebatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte im November entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt 2021 des Bundes verfassungswidrig ist. Das ist ein Problem für Bremen, weil es die Vorgaben nun auch berücksichtigen muss. Das kleinste Bundesland darf das benötigte Geld nicht mehr aus den eigens eingerichteten Klima- und dem Ukraine-Krisen-Fonds nehmen. Die Bremer Regierung habe das falsch eingeschätzt, räumte Finanzsenator Björn Fecker am Donnerstag ein. „Das ist aus der Rückschau betrachtet bedauerlich.“
Im zweiten Nachtragshaushalt werden nun 362 Millionen Euro ausschließlich im Landeshaushalt veranschlagt: 275 Millionen Euro wegen des Ukrainekriegs und seiner Folgen sowie 86 Millionen Euro wegen der darauf aufbauenden Maßnahmen gegen die Klimakrise. Doch dafür braucht es neue Kredite. Der Bremer Senat hat deshalb vorgeschlagen, nochmal eine Notlage wegen der Klima- und der Ukraine-Krise für dieses Jahr auszurufen. Die Tilgung der Notlagenkredite ist von 2028 an über einen Zeitraum von 30 Jahren geplant.
Die Opposition wirft der rot-grün-roten Regierung vor, auf diese Weise nur neue Schulden zu machen. „Die einzige Notsituation in Bremen ist der rot-rot-grüne Senat“, kritisierte Jens Eckhoff, haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. „Daher halten wir an unserer Klage vor dem Staatsgerichtshof fest und lehnen den Nachtragshaushalt ab.“ Das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Ende des Jahres vom Parlament auch in zweiter Lesung beschlossen werden und in Kraft treten.