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Politik

Bundestag: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl

Insgesamt dürfen im Landkreis Stade knapp 160.000 Bürgerinnen und Bürger den Bundestag wählen.

Insgesamt dürfen im Landkreis Stade knapp 160.000 Bürgerinnen und Bürger den Bundestag wählen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Briefwahl liegt im Trend. Immer mehr Menschen geben ihre Stimme auf diesem Wege ab, auch im Kreis Stade. Aber ab wann ist das möglich? Und was genau muss beachtet werden?

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Von Birger Hamann
Montag, 20.01.2025, 05:50 Uhr

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Ab wann kann ich Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar beantragen?

Das geht bereits jetzt. Dazu muss der Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Kommune des Hauptwohnortes geschickt oder dort persönlich abgegeben werden. Allerdings muss niemand, der Briefwahl beantragen möchte, abwarten, bis die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten ist.

„Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist bereits jetzt bei der zuständigen Kommune möglich“, erläutert der Erste Kreisrat Thorsten Heinze, der zugleich Wahlleiter ist. Der Antrag kann nämlich auch formlos schriftlich gestellt werden, beispielsweise per E-Mail. Enthalten sein müssen der Familien- und der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Viele Gemeinden bieten das Formular übrigens auch online auf ihrer Internetseite an. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Internetseite des Landkreises.

Gibt es eine Frist, bis wann ich Briefwahl beantragt haben muss?

Ja, der Antrag muss bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei einer plötzlichen Erkrankung - ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen versandt?

Frühestens ab Montag, 3. Februar. Hintergrund sind die vom Bund verkürzten Fristen. Die Briefwahlunterlagen können erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt, ausgegeben und versandt werden. Diese Frist endet am 30. Januar - 24 Tage vor der vorgezogenen Wahl statt wie sonst 52 Tage vor regulären Wahlen.

„Ziel ist es, dass die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden die Stimmzettel bis Ende der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort des Landkreises auf eine TAGEBLATT-Anfrage. Das bedeutet allerdings auch, dass die Kommunen voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar, mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen in den Rathäusern beginnen können - gerade mal zwei Wochen vor der Wahl.

„Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, die beantragten Unterlagen während der Öffnungszeiten im jeweiligen Rathaus abzuholen oder – noch besser – die Briefwahl dort direkt vorzunehmen“, erklärt Heinze.

Bis wann muss ich den Wahlbrief abgegeben haben?

Er muss spätestens am Wahltag, also dem 23. Februar, bis 18 Uhr der Kreisverwaltung vorliegen.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es im Landkreis Stade?

Insgesamt dürfen knapp 160.000 Bürgerinnen und Bürger den Bundestag wählen. Das sind rund 75 Prozent der Bevölkerung, der Landkreis Stade hat rund 212.000 Einwohner. Aufgeteilt ist er in zwei Wahlkreise: Zum Wahlkreis Stade I - Rotenburg II gehören die Städte Buxtehude und Stade, die Samtgemeinden Harsefeld, Apensen, Fredenbeck, Lühe, Horneburg und die Gemeinde Jork. Der Wahlkreis Cuxhaven - Stade II umfasst die Samtgemeinden Oldendorf-Himmelpforten und Nordkehdingen sowie die Gemeinde Drochtersen.

Ein bundesweiter Trend ist übrigens auch im Landkreis Stade erkennbar: Die Briefwahl wird immer beliebter. „Rund ein Drittel der Wahlberechtigten nutzten diese bei den vergangenen Wahlen“, sagt Arved Rathjens vom Amt Personal und Interner Service des Landkreises Stade.

Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden.

Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Foto: Patrick Pleul/dpa

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