Zähl Pixel
Nach Kartellamt-Ermittlungen

Check24 verzichtet auf Preisklauseln bei Energieversorgern

Das Portal Check24 wird in Deutschland von vielen Verbrauchern genutzt.

Das Portal Check24 wird in Deutschland von vielen Verbrauchern genutzt. Foto: Matthias Balk/dpa

Das Bundeskartellamt ist gegen das Portal Check24 vorgegangen – wegen umstrittener Klauseln in Verträgen mit Energieversorgern. Diese dürfen ihre Tarife künftig auch anderswo günstiger anbieten.

Von dpa Dienstag, 24.02.2026, 12:25 Uhr

Bonn. Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit. 

Vorausgegangen waren im Juli 2025 eingeleitete Ermittlungen und wettbewerbliche Bedenken seitens des Kartellamts. Präsident Andreas Mundt sagte: „Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen.“ Bestpreisklauseln schwächten den Wettbewerbsdruck ab. 

Die Behörde erklärte die Verpflichtungszusagen von Check24 für bindend. „Damit wird die beanstandete Praxis beendet; zugleich konnte ein langwieriges Verfahren vermieden werden“, teilte das Kartellamt mit. Check24 erklärte auf Nachfrage: „Ein Kartellrechtsverstoß wurde nicht festgestellt.“

Wichtigster Vertriebskanal für Energieversorger

Vergleichsportale erleichtern laut Mundt zwar den Anbieterwechsel und wirken wettbewerbsfördernd. Wichtig sei aber auch ein funktionierender Wettbewerb zwischen den Portalen und gegenüber anderen Vertriebswegen. Check24 habe sich verpflichtet, künftig weder die Vertragsbeziehung noch die Höhe der Provision vom Preissetzungsverhalten des Energieversorgers auf anderen Vertriebskanälen abhängig zu machen. Auch eine schlechtere Platzierung oder Sichtbarkeit von Tarifen aufgrund fehlender Preisparität sei unzulässig.

Verbraucher können auf Check24 unter anderem Strom- und Gastarife vergleichen und Verträge abschließen. Das Portal vermittelt die Verträge im Auftrag der Anbieter. Für Kunden ist die Nutzung kostenlos, die Versorger zahlen eine Provision für erfolgreiche Vertragsabschlüsse. Laut Kartellamt ist Check24 für Energieversorger der wichtigste Vertriebskanal, um Neukunden zu gewinnen. Etwa 57 Prozent der neu abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge in Deutschland entfallen auf Onlinevermittlungsdienste, rund 60 bis 70 Prozent davon auf Check24.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Abwärtstrend bei Benzinpreisen hält an

Nach wie vor ist unklar, ob der Irankrieg ein baldiges Ende findet. An den Tankstellen bewegen sich die Spritpreise dennoch langsam, aber seit einigen Tagen kontinuierlich bergab.

Reiche warnt vor Alarmismus bei Kerosin

Der Finanzminister äußert sich zu Warnungen vor einer Knappheit bei Kerosin. Die Wirtschaftsministerin meldet sich auch zu Wort. Am Montag gibt es ein Treffen.

Filialnetz der Post hat gesetzeswidrige Lücken

Der Weg zur nächsten Postfiliale darf nicht allzu weit sein, so sieht es ein Gesetz vor. Doch mancherorts ist die Strecke länger als gedacht - oder man findet am Ort lediglich einen Automaten.

WWF: Vermieter sollen Extra-Heizkosten tragen

Noch ist unklar, was die Reform des Heizungsgesetzes für Mieter bedeutet. Denn der CO2-Preis steigt, zugleich sollen Heizungen mit fossilen Brennstoffen weiter betrieben werden können.