Zähl Pixel
Verbraucherzentrale

Das sind die Kandidaten für die „Mogelpackung des Jahres“

Mogelpackungen: Über diese fünf bekannten Produkte beschwerten sich Verbrauchen 2022 am meisten. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Mogelpackungen: Über diese fünf bekannten Produkte beschwerten sich Verbrauchen 2022 am meisten. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht die „Mogelpackung des Jahres 2022“. Nominiert sind fünf Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im letzten Jahr deutlich teurer geworden sind.

Montag, 09.01.2023, 06:00 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Noch bis zum 22. Januar, 18 Uhr, können Verbraucher online über die "Mogelpackung des Jahres 2022" abstimmen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Presseinformation mitteilte.

Die Shortlist der Nominierten ergibt sich demnach aus zahlreichen Hinweisen und Beschwerden, die die Verbraucherzentrale Hamburg in den zurückliegenden zwölf Monaten zur sogenannten "Shrinkflation" erreicht haben. Diese Produkte stehen zur Wahl:

Kandidat 5: "Goldbären" von Haribo

Haribo mopst den Angaben zufolge Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Firmenjubiläum die "Goldbären" aus der Tüte. 14 Prozent teurer seien die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr geworden. Dutzende weitere Sorten seien betroffen. Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.

Kandidat 4: "Calgon" von Reckitt Benckiser

Mehr Wäschen pro Packung "Calgon Power Pulver" verspricht der Hersteller. Aber: Der Hersteller trickst laut Verbraucherzentrale beim Wasserenthärter mit den Dosierangaben. Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppte sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.

Kandidat 3: "Pringles" von Kellogg

Kellogg habe bei seinen "Pringles" Chips 2022 den Inhalt reduziert und so weiter am "Füllmengenkarussell" mit immer wieder neuen Inhaltsmengen gedreht. Zusätzlich habe der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht. Insgesamt komme so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.

Kandidat 2: "Leerdammer" von Lactalis

Im Laufe des Jahres 2022 mussten Kunden bis zu 43 Prozent mehr für "Leerdammer" zahlen. Der Sticker "Neuer Inhalt 140 g" nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.

Kandidat 1: "Rama" von Upfield

Gleicher Becher, gleiches Design. Der Inhalt der "Rama" sei 2022 trotzdem geschrumpft - von 500 auf 400 Gramm. Die "Schrumpfkur" habe zu einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent geführt.

Verbraucher gaben so viele Hinweise zu versteckten Preiserhöhungen wie nie zuvor

Den Eindruck, dass alles teurer wird, haben viele Menschen seit Monaten, wenn sie an der Supermarktkasse stehen und ihren Einkauf bezahlen. Doch neben den herkömmlichen Preisanstiegen reduzierten Hersteller weiterhin oft den Inhalt ihrer Produkte und der Preis im Handel bliebe gleich oder steige zusätzlich etwas, sodass beide Seiten profitierten, heißt es in der Presseinformation der Verbraucherschützer.

2022 beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie nie zuvor über die Weniger-drin-Masche. Allein in den Monaten August, September und Oktober des letzten Jahres gingen den Angaben zufolge deswegen mehr als 700 Beschwerden bei den Verbraucherschützern ein.

"Doch was bei uns ankommt und erfasst wird, ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Oft würden Hersteller nicht nur den Inhalt eines Produkts schrumpfen, sondern gleich alle Sorten einer Produktmarke auf Gewinn trimmen. Neben Markenartikeln seien zuletzt auch immer öfter Handelsmarken von versteckten Preiserhöhungen betroffen gewesen.

Verbraucherzentrale fordert bessere Regelungen

Rein rechtlich sind Mogelpackungen selten zu belangen. "Die derzeitigen Gesetze geben Unternehmen viel Freiraum, um Verbraucherinnen und Verbraucher hinters Licht zu führen", ärgert sich Valet. Zwar würden sich einige Anbieter bemühen, ihre Kundinnen und Kunden besser zu informieren, doch häufig entpuppen sich die Maßnahmen als Feigenblatt. Dabei zeigt Brasilien, dass es auch anders geht. In dem südamerikanischen Land müssen Hersteller für mindestens sechs Monate auf der Vorderseite der Verpackung gut lesbar die alte und neue Inhaltsmenge des Produkts sowie die absoluten und prozentualen Werte der Schrumpfung angeben.

Valet fordert, dass in Deutschland Füllmengenreduzierungen auch nur unter konkreten rechtlichen Vorgaben erlaubt sein sollten. Mit Blick auf den Umwelt- und Ressourcenschutz sind zusätzlich strengere Regeln bezüglich des Luftanteils notwendig. "Packungen müssen grundsätzlich voll befüllt sein. Die Politik hat Verbraucherinnen und Verbraucher lange genug im Stich gelassen", sagt der Verbraucherschützer. (vdb)

Weitere Artikel

T Irmelin Sloman: „Das Chilehaus ist für mich wie Magie“

Wir treffen Irmelin Sloman zum Interview am Chilehaus – wo sonst? Ihr Urgroßvater, der „Salpeter-König“ Henry B. Sloman, ließ das inzwischen ikonische Kontorhaus, in das sie sich als Kind schockverliebte, vor exakt 100 Jahren bauen.