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Steuern

Diese Daten melden Ebay, Vinted & Co bei Privatverkäufen ans Finanzamt

Welche Daten Ebay Kleinanzeigen, Vinted oder Airbnb an das Finanzamt melden und ab wann.

Welche Daten Ebay Kleinanzeigen, Vinted oder Airbnb an das Finanzamt melden und ab wann. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Plattformbetreiber wie Ebay oder Airbnb müssen Einkünfte der Verkäufer oder Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen dem Finanzamt melden. Das müssen Nutzer von Online-Plattformen beachten.

Von dpa Donnerstag, 08.02.2024, 06:50 Uhr

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Wer über eine Online-Plattform Gegenstände vermietet, verpachtet oder verkauft, muss damit rechnen, dass das Finanzamt von den Einkünften erfährt. Denn Plattformbetreiber müssen seit Januar 2023 unter bestimmten Voraussetzungen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln - und Verkäufer und Vermieter darüber informieren. Darauf macht Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler aufmerksam.

Die Meldepflicht bezieht sich auf Personen, die mehr als 2000 Euro eingenommen oder mehr als 30 Transaktionen durchgeführt haben. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sieht vor, dass die Betreiber einer Plattform für den Meldezeitraum Daten des Anbieters erfassen und weitergeben.

Welche Daten an das Finanzamt weitergegeben werden

Vor allem personenbezogene Informationen werden weitergegeben:

  • Name

  • Anschrift

  • Steueridentifikationsnummer

Unter Umständen werden auch diese Daten abgefragt:

  • Umsatzsteuer-ID

  • Geburtsdatum

  • Bankverbindung
  • Vergütung und Zahl der relevanten Tätigkeiten

Die Meldefrist für den Meldezeitraum 2023 ist am 31. Januar 2024 abgelaufen.

Freigrenzen bei Kleinanzeigen oder Airbnb beachten

Die Meldung der Einkünfte bedeutet aber nicht automatisch, dass für die Einnahmen Steuern anfallen. Denn es gebe verschiedene Freigrenzen für Gewinne, so Daniela Karbe-Geßler. Auf diese Freigrenzen sollten Privatpersonen achten.

Für den Verkauf von privaten Gegenständen über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen oder Vinted liegt die Freigrenze bei 600 Euro pro Jahr. Geht es um Mieteinnahmen, etwa über Airbnb, müssen bis zu 520 Euro nicht versteuert werden. Und wer privat das eigene Auto vermietet, hat sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze von 256 Euro.

Liebhaberei oder gewerblicher Handel?

Außerdem ist entscheidend, ob die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Das ist nicht immer so einfach abzugrenzen. Von einem Gewerbe gehen die Behörden in der Regel aus, wenn der Handel oder die Vermietung nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Wird der Handel hingegen als Liebhaberei eingestuft, sind die Einkünfte nicht zu versteuern.

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