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Führerscheinumtausch: Frist läuft bald ab – Strafen drohen

Die rosa Zeiten sind vorbei - doch keine Panik: Nach Entwertung darf der „Lappen“ mit nach Hause genommen werden.

Die rosa Zeiten sind vorbei - doch keine Panik: Nach Entwertung darf der „Lappen“ mit nach Hause genommen werden. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und einen Führerschein hat, muss sich beeilen. Im Januar läuft die Frist für einen Umtausch ab. Wer ohne neuen „Lappen“ unterwegs ist, der könnte Probleme bekommen.

Von Redaktion Freitag, 05.01.2024, 06:50 Uhr

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Landkreis. Nach und nach müssen alle Menschen in Deutschland, die einen Führerschein besitzen, ihre Fahrerlaubnis tauschen. Hintergrund: Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkartenformat zu bringen, müssen bundesweit fast 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

„Wer noch nicht getauscht hat, sollte dies zeitnah tun. Denn ab dem 20. Januar drohen im Falle einer Kontrolle Verwarngelder für all diejenigen, die dann noch mit dem alten ,Lappen‘ unterwegs sein werden, aber schon längst hätten umtauschen müssen“, teilt Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises Stade, mit.

Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt als Umtauschfrist der 19. Januar

Die Pflicht zum Tausch ist nicht neu. Manche Jahrgänge waren schon früher dran, andere haben noch Zeit. So waren die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 (Fristende: Juli 2022) und 1959 bis 1964 (bis Januar 2023) bereits aufgerufen. Alarmierend: Etwa 9000 von ihnen sind im Kreis Stade dem Umtausch nicht nachgekommen. Sie fahren ohne gültigen Führerschein. Beneke: „Das Umtausch-Interesse bleibt nach wie vor verhalten.“ Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt als Umtauschfrist der 19. Januar dieses Jahres.

Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Umtausch-Termin in der Führerscheinstelle des Landkreises Stade mindestens sechs Wochen. „Die Nachfrage nach Terminen ist kurz vor Fristende erwartungsgemäß angestiegen“, sagt Beneke. Damit sind die Betroffenen jetzt zum Handeln gefordert. Umtauschtermine können über die Internetseite des Landkreises online vereinbart werden.

Der alte „Lappen“ darf behalten werden

Viele Inhaber des alten „Lappens“ möchten sich nicht von diesem trennen und befürchten eine Vernichtung des Dokumentes nach dem Umtausch. Der Appell der Stader Führerscheinstelle: „Keine Panik, Sie dürfen Ihren alten Führerschein als Erinnerungsstück wieder mit nach Hause nehmen. Er wird lediglich ungültig gestempelt.“

Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: in der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.

Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):

  • Geburtsjahrgang vor 1953: Frist bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Frist lief ab am 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Frist lief ab am 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025

Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Frist bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012: bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Was ist für den Umtausch nötig?

  • Ein Termin in der zuständigen Führerscheinstelle.
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Das bisherige Führerscheindokument.
  • Ein biometrisches Passfoto für das neue Dokument.
  • Knapp 25 Euro für die Gebühr (Kosten für Direktversand aus der Bundesdruckerei und Expressherstellung können dazu kommen).

Im Einzelfall: Eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die ist nötig bei allen, deren alter Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde. Die ist bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu bekommen. Sie lässt sich meist postalisch, telefonisch oder online anfordern. Mit der aktuell zuständigen Stelle aber besser zuvor abklären, wer die Karteikartenabschrift beantragt.

J
Jörg Spreckels
05.01.202414:00 Uhr

Die Wartezeit auf einen Termin beträgt mindestens 6 Wochen? Das ich nicht lache! Ich habe am 6.12.2023 einen Termin für den 04.04.2024 gebucht, vorher war garnichts zu bekommen! Der nächste Termin im Moment ist der 23.05.2024! Also liebes Tageblatt nicht solche Märchen verbreiten!

J
Jochen Mextorf
05.01.202407:08 Uhr

Unglaublicher Schwachsinn.

J
Jochen Mextorf
05.01.202407:08 Uhr

Kommentar gelöscht - Doppelpost. TAGEBLATT online

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