Erschreckende Unfallstatistik: Polizei Stade reagiert mit Großkontrollen

Die Polizei kontrollierte unter anderem an der B73 in Neukloster Foto: Polizei Stade
Die Stader Polizei kontrollierte in den vergangenen Tagen im gesamten Landkreis zahlreiche Autofahrer. Im Fokus standen alkoholisierte Fahrer, deren Unfallzahlen laut Statistik bedenklich in die Höhe geschnellt sind.
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Landkreis. Immer mehr Autofahrer scheinen die Wirkung von Alkohol und Drogen am Steuer zu unterschätzen - gerade in der Weihnachtszeit, in der Glühwein, Punsch und Co. getrunken werden.
Alle 2,5 Stunden ein Alkohol-Unfall
Die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol oder sonstige berauschende Mittel eine maßgebliche Rolle spielten, hat im Vergleich zum Vorjahr um 16,6 Prozent zugenommen. Dies geht aus der Verkehrsunfallstatistik 2022 hervor, in der 4355 Unfälle dieser Art festgehalten sind. Mit anderen Worten: Laut der Unfalluhr 2022 verursacht alle 2,5 Stunden ein fahruntüchtiger Fahrender einen Unfall.
Die Polizei Stade will dem Trend entgegenwirken. „Ziel und Aufgabe der Polizei ist es, durch intensive Präventionsarbeit und Kontrollen die Hauptunfallursachen wie unter anderem mangelnde Fahrtüchtigkeit, weiter im Blick zu behalten“, erklärt Pressesprecher Rainer Bohmbach.

Die Beamten leiteten die Fahrzeuge in einen abgesteckten Bereich um. Foto: Polizei Stade
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Im gesamten Landkreis fanden in der vergangenen Woche daher schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen in Bezug auf Alkohol- und Betäubungsmittelbeeinflussung im Straßenverkehr statt. Die Polizei überprüfte fast 130 Autofahrer, viele von ihnen während einer Großkontrolle an der B73 in Buxtehude-Neukloster.
Polizei- und Zollbeamte leiteten den fließenden Verkehr über den Pfingstmarktplatz und unterzogen dann stichprobenartig Autofahrerinnen und Autofahrer einer Kontrolle.

Zum Glück: Die meisten Fahrer waren unterwegs, ohne unter Alkoholeinfluss zu stehen. Foto: Polizei Stade
Dabei wurden drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt, so Bohmbach. Die jeweiligen Betroffenen mussten sich einer Blutprobe unterziehen, gegen sie ermittelt die Polizei jetzt wegen Fahrens unter Drogen am Steuer.
Die Einsatzkräfte mussten drei Autofahrern wegen technischer Mängel am Fahrzeug die Weiterfahrt untersagen und zusätzlich wurden drei zollrechtliche Verstöße aufgedeckt, die nun ebenfalls zu weiteren Ermittlungen führen.
So verhalten Sie sich richtig bei einer Verkehrskontrolle
Wenn Autofahrer in eine Verkehrskontrolle geraten, reagieren manche hektisch oder reden sich sogar um Kopf und Kragen. Wir haben Expertinnen und Experten gefragt, was bei einer Verkehrskontrolle erlaubt ist und wie man sich am besten verhalten sollte.
Wer darf Verkehrskontrollen durchführen?
Hierzu ist nur die Polizei berechtigt. „Verkehrskontrollen dienen laut StVO der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers und müssen von Beamten in Uniform durchgeführt werden“, erklärt Felix Müller-Baumgarten als Jurist und Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).
Aber auch in Zivil hat die Polizei das Recht zu einer Kontrolle, wenn es einen guten Grund dafür gibt. Das kann Müller-Baumgarten zufolge beispielsweise eine auffällige Fahrweise sein. Dann handele es sich um eine „verdachtsabhängige Kontrolle“.

Das richtige Verhalten während einer Verkehrskontrolle schont Zeit und Nerven. Foto: Paul Zinken/dpa/ZB/Symbolbild
Muss die Polizei immer zu zweit sein bei einer Verkehrskontrolle?
Nein, das ist ein Mythos. Auch allein darf eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter eine Kontrolle durchführen.
„Zwar sind Streifenwagen in der Regel mit zwei Polizeibeamten oder mehr besetzt. Diese Zweierbesetzung dient aber vorrangig dem Schutz der Polizeibeamten“, sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen.
Dürfen persönliche Gegenstände durchsucht werden?
Ohne einen guten Grund nicht. „Weder das Handy noch den Inhalt von Taschen, Tüten oder anderen Dingen muss man bei einer Polizeikontrolle vorzeigen beziehungsweise überprüfen lassen“, sagt Gerrit Reichel vom Automobilclub Verkehr (ACV).
Alles, was über die Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrers hinaus verlangt wird, ist erst einmal nicht rechtens.
Ausnahmen: Es ist „Gefahr in Verzug“ oder es besteht ein „begründeter Verdacht“. „Das wäre aber nur der Fall, wenn beispielsweise der Wagen bei einer Straftat gesehen worden wäre“, sagt Reichel.
Welche Papiere müssen vorgezeigt werden?
Zur Grundausstattung gehören Führerschein und Fahrzeugschein. „Kann man diese beiden Dokumente nicht vorlegen, droht jeweils eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro“, sagt Rechtsanwältin Mielchen.
Den Personalausweis hingegen muss man nicht vorzeigen, denn der muss nicht zwingend mitgeführt werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist nicht ausreichend, hier drohen zehn Euro Geldbuße.
Darf die Polizei auch in den Kofferraum schauen?
Nein, auch der Kofferraum ist tabu. Aber die Polizei nutzt mitunter einen Trick: „Weil der Kofferraum nicht ohne Verdacht geöffnet werden muss, fragen die Beamten oft nach Warndreieck und Verbandskasten, was meistens im Kofferraum aufbewahrt wird“, sagt Felix Müller-Baumgarten. Bei der Gelegenheit wirft die Polizei dann gerne auch einen Blick auf die anderen Sachen im Kofferraum.
Was ist besser - viel reden oder nur die Fragen beantworten?
Beides kann richtig und falsch sein. „Wichtig bei Verkehrskontrollen ist es, ruhig und höflich zu bleiben, dann sind es die kontrollierenden Beamten in der Regel auch“, sagt Müller-Baumgarten.
„Witzig gemeinte Sprüche sollte man besser lassen, um Missverständnissen vorzubeugen und die ohnehin schon angespannte Situation einer Kontrolle nicht eskalieren zu lassen.“
Muss ich das eine Glas Bier erwähnen, das ich getrunken habe?
Dazu gibt es keine Verpflichtung. „Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht“, sagt Daniela Mielchen.
Die Rechtsanwältin rät zudem dazu, sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen. „Denn was die Wenigsten wissen: Vor der Polizei muss man generell keine Angaben machen.“
Dürfen Urinprobe, Drogentest oder Blut-Alkoholtest verlangt werden?
Nein, auf gar keinen Fall. „Solche Tests sind stets freiwillig“, sagt Mielchen. Bei Verkehrskontrollen besteht grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Nur wenn besondere Verdachtsgründe für eine Straftat vorlägen, seien die Polizeibeamten berechtigt, eine Blutentnahme durch einen Arzt anzuordnen, wenn einer freiwilligen Entnahme zuvor nicht zugestimmt wurde.
Bin ich verpflichtet, für die Kontrolle aus dem Auto auszusteigen?
Erst einmal nicht. „Man ist verpflichtet, auf ein entsprechendes Zeichen anzuhalten und dann den Motor abzustellen und die Scheibe herunterzulassen“, sagt Gerrit Reichel. Aussteigen jedoch müsse man erst, wenn man dazu aufgefordert werde.
Müssen die Polizeibeamtinnen und Beamten sich ausweisen?
Wenn Sie ihn darum bitten, muss sich auch ein Polizist ausweisen. Es besteht aber keine Verpflichtung, das Ausweisdokument bei jeder dienstlichen Handlung vorzuzeigen. Auf explizite Nachfrage aber sind Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, so der ACE. Gesetzliche Details unterscheiden sich nach Bundesland.
Sicherheit und Ordnung
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Was passiert, wenn ich die Stopp-Zeichen der Polizei ignoriere?
Dann kann es teuer werden. Denn wenn man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert wird, anzuhalten, muss man dieser Anweisung folgen. Ansonsten drohen laut Daniela Mielchen eine Geldbuße von 70 Euro und die Eintragung von einem Punkt ins Fahreignungsregister.
„Dies gilt aber nur für das Anhalten an sich, nicht für die Teilnahme an irgendwelchen Alkoholtests beispielsweise“, sagt die Rechtsanwältin. (lw/PM/dpa)