Digitalisierung: Weitere Rathäuser im Kreis Stade führen Serviceportal ein

Nach dem Onlinezugangsgesetz sollten die Länder eigentlich bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren und online anbieten.
Im kommenden Jahr werden alle Kommunen im Landkreis Stade das Serviceportal einführen. Damit ist in vielen Angelegenheiten der Gang in die Rathäuser nicht mehr notwendig.
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Bislang bieten die beiden Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Einheitsgemeinde Jork und die Samtgemeinde Nordkehdingen das Serviceportal an. Nun kommen zwei weitere Kommunen hinzu. Denn jetzt starten auch die beiden Samtgemeinden Harsefeld und Oldendorf-Himmelpforten das Serviceportal.
Die Samtgemeinde Harsefeld hat bereits reichlich Erfahrung mit dem digitalen Rathaus, so deren Samtgemeindebürgermeisterin Ute Kück: „Wir sind die Pioniere der Online-Dienste. Bereits im Jahr 2005 hat die Samtgemeinde Harsefeld das Informationsregister zur Abwicklung von Einwohnermeldevorgängen für die Bürgerinnen und Bürger und Kommunen bereitgestellt - eine Ausnahmegenehmigung vom Land Niedersachsen machte das möglich.“
Rund 100.000 Bürger profitieren von neuer Plattform
Dank der interkommunalen Zusammenarbeit wurde dieser Dienst sechs weiteren Kommunen zur Verfügung gestellt, so dass rund 100.000 Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Durch das Serviceportal werden die bestehenden Dienste nun mit den neuen Dienstleistungen verknüpft.
Und das sind laut Presseinformation des Landkreises viele: Zu den gemeindlichen Dienstleistungen gehören etwa die Beantragung von Geburtsurkunden, Reisepässen und Parkausweisen sowie die Anmeldung für eine Kita, zur Hundesteuer oder eines Gewerbebetriebes. Sukzessive werden die Bereiche erweitert.
Antrag für Elterngeld online stellen
Neu ist zudem ein besonderer Service: Die Kreisverwaltung hat das Serviceportal um zahlreiche Dienstleistungen erweitert, für die originär das Land Niedersachsen oder der Bund zuständig sind, und aktualisiert diese fortlaufend. So können sich beispielsweise Eltern über das Elterngeld informieren und werden zur Antragsstellung weitergeleitet. Auch die Beantragung von BAföG, vom Arbeitslosengeld oder vom Kinderzuschlag kann man über das Serviceportal starten.
„Das Serviceportal bündelt zahlreiche behördliche Dienstleistungen, so dass es als Ausgangspunkt für die Bürgerinnen und Bürger dient - und das rund um die Uhr 365 Tage im Jahr“, so der Erste Kreisrat Thorsten Heinze. „Damit bringen wir die moderne Verwaltung deutlich voran.“
Verschiedene Dienstleistungen auf einer Seite
Die Handhabung des Serviceportals sei einfach, heißt es weiter in der Presseinformation des Landkreises: Über die Internetseite portal.landkreis-stade.de sind die verschiedenen Dienstleistungen des Landkreises sowie der Hansestädte Stade und Buxtehude, der Einheitsgemeinde Jork, der Samtgemeinden Harsefeld, Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten online abrufbar. Aber auch über die Homepage der jeweiligen Kommune ist das Angebot erreichbar.
Durch die Einbindung des Servicekontos Niedersachsen können Bürgerinnen und Bürger Benutzername und Passwort für alle Portale nutzen. Außerdem kann der Personalausweis zur Anmeldung verwendet werden, wenn er über die eID-Funktion verfügt, also über den elektronischen Identifikationsnachweis.
Seite passt sich an das jeweilige Gerät an
Antragstellung, Bearbeitung und Bezahlung laufen über das Online-Portal. Moderne Bezahlwege wie Giropay und Paypal sind ebenso wählbar. Wichtige Dokumente können hochgeladen, der Bearbeitungsstand des Antrages eingesehen und Rückfragen von den Sachbearbeitern beantwortet werden.
Die Anwendung ist barrierefrei und responsive, also optimiert für alle digitalen Endgeräte. Das bedeutet laut Landkreis-Information: Ob Smartphone, Tablet, Laptop, Fernseher oder Desktop-PC - die Internetseite passt sich an das jeweilige Gerät an.
Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen verzögert sich
Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen verzögert sich in Niedersachsen. Als Gründe nannte das Innenministerium in Hannover etwa fehlendes Personal bei der Softwareentwicklung technische Herausforderungen sowie Anpassungsnotwendigkeiten an das jeweilige Landesrecht, wie es auf Anfrage hieß. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) habe sich bundesweit verzögert.
Bund und Länder hatten ursprünglich fünf Jahre Zeit, um ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern fünf Jahre Zeit, insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und online anzubieten.
So digital sind die Rathäuser in Niedersachsen
Laut Innenministerium entfallen auf die Länder 236 dieser Leistungen - auf die einzelnen Kommunen noch einmal rund 90. In mindestens einer Kommune in Niedersachsen sind demnach rund 240 dieser Leistungen umgesetzt.
Zu den bislang gefragtesten Online-Dienstleistungen der niedersächsischen Verwaltungen zählen den Angaben zufolge etwa einen alten Führerschein in einen neuen umzutauschen, die Erklärung für den Austritt aus der Kirche oder die Beantragung von Kindergeld.
Wann eine vollständige Bereitstellung von Onlinediensten in allen niedersächsischen Behörden umgesetzt sein wird, könne nicht seriös vorausgesetzt werden, teilte ein Sprecher mit. Die Umsetzung sei sowohl von den Entwicklungen in den anderen Bundesländern als auch in den Kommunen abhängig. In der nächsten Zeit seien allerdings deutliche Fortschritte bei der Bereitstellung von Onlinediensten zu erwarten.

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