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Deichverband

Eigentümer zahlen 24 Jahre lang unrechtmäßig Beiträge

Dem Cuxhavener Deichverband ist ein Fehler unterlaufen: Fast 25 Jahre lang wurden Grundstücke zum Verbandsgebiet gezählt, die gar nicht dazugehörten. Die Eigentümer mussten zu Unrecht zahlen.

Dem Cuxhavener Deichverband ist ein Fehler unterlaufen: Fast 25 Jahre lang wurden Grundstücke zum Verbandsgebiet gezählt, die gar nicht dazugehörten. Die Eigentümer mussten zu Unrecht zahlen. Foto: Larschow

Ein Baugebiet in Cuxhaven wird vor einem Vierteljahrhundert erschlossen, wenig später trudelt die erste Rechnung ein - und alle zahlen. Zu Unrecht. Die ganze Geschichte.

Von Tim Larschow Mittwoch, 19.02.2025, 14:00 Uhr

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Cuxhaven. Ein Anwohner hatte Einspruch eingelegt. In einem Schreiben an einige Bürgerinnen und Bürger räumte der Cuxhavener Deichverband nun ein, dass 26 Grundstücke in vier Straßen irrtümlich als beitragspflichtig behandelt worden seien. 24 Jahre lang wurden Beiträge gezahlt.

Der Cuxhavener Deichverband hat die Aufgabe, die Deiche zwischen Duhnen und Groden sturmflutsicher zu halten und bei Bedarf zu erhöhen. Mitglieder der Deichverbände sind kraft Gesetzes die Eigentümer der durch die Deiche geschützten Grundstücke.

Doch in diesem Fall gab es ein Problem: Auf Nachfrage der Cuxhavener Nachrichten teilte Schultheiß Jürgen Schubel mit, dass alle hinter dem Deich liegenden Grundstücke, die weniger als sechs Meter über Normalnull liegen, vom Deich geschützt werden. Denn bis dahin würde das Wasser bei den höchsten zu erwartenden Sturmfluten laufen, wenn es den Deich nicht gäbe. In Stickenbüttel wurde aber vor mehr als 25 Jahren ein Baugebiet erschlossen, das teilweise mehr als sechs Meter über Normalnull liegt - bezahlt wurde trotzdem.

„Es ergibt sich nicht die Notwendigkeit“

„Das Gebiet hatte gleichwohl von unserer Aufgabenerledigung einen Vorteil, weil man mit Fahrzeugen im Ernstfall nicht mehr zu diesen Häusern kommen könnte“, argumentiert Schubel.

Deshalb sei es laut Schubel rechtlich zulässig, im niedrigen Marschenland gelegene höher liegende Grundstücke wie diese in das Verbandsgebiet eines Deichverbandes einzubeziehen. „Das war wahrscheinlich auch der Grund, weshalb Mitarbeitende der Stadtverwaltung sie nach Bau der Häuser in das Verzeichnis der beitragspflichtigen Grundstücke aufgenommen haben“, vermutet der Schultheiß. Doch rechtlich richtig war es eben nicht, was erst jetzt festgestellt wurde.

„Als wir im Januar 2025 davon erfahren haben, wurde sofort veranlasst, dass die Heranziehung der Eigentümer der höher liegenden Grundstücke am Sahlweg zur Beitragszahlung zurückgenommen wird, weil sie streng juristisch-formal betrachtet nicht Verbandsmitglieder sind“, räumt der Schultheiß ein. Doch Entschädigung für die gezahlten Beiträge soll es nicht geben - der Deichverband hat sich stattdessen etwas anderes überlegt.

„Es ergibt sich nicht die Notwendigkeit, für die vergangenen Jahre gezahlte Beiträge zu erstatten. Denn die von der Stadt an die Betroffenen gegangenen Bescheide, mit denen die Jahresbeiträge für den Deichverband festgesetzt wurden, wurden von den Empfängern nicht angefochten und sind deshalb bestandskräftig“, meint Schubel.

Rund 1100 Euro Mehreinnahmen pro Jahr

Für den Deichverband spiele dabei eine Rolle, dass sie von der Aufgabenerledigung des Deichverbandes in der Vergangenheit einen Vorteil hatten und den Fehler selbst lange nicht entdeckt hätten, teilt Schubel mit.

Betroffen sind insgesamt 26 Grundstücke. Laut Ermittlung des Deichverbandes sind im vergangenen Jahr von allen 26 Eigentümern zusammen circa 1100 Euro zu Unrecht angefordert worden. Erstmalig waren die Hauseigentümer in diesem Baugebiet im Jahr 2001 zur Kasse gebeten worden.

Statt einer Rückzahlung entschied sich der Verband, den Betroffenen anzubieten, durch einen Aufnahmeantrag jetzt offiziell die uneingeschränkte Mitgliedschaft zum Cuxhavener Deichverband herzustellen.

Laut Schubel hätte die Beitragspflicht in der Vergangenheit jederzeit beim Steueramt der Stadt oder beim Verband infrage gestellt werden können. „Wir gehen davon aus, dass in diesem Baugebiet keine Zweifel an der Beitragspflicht aufkamen, weil sich die Grundstückseigentümer vom Deich und dem Deichverband geschützt fühlten“, so Jürgen Schubel.

Doch auch dem Deichverband und Schultheiß Jürgen Schubel war nichts aufgefallen. Schubel selbst ist Volljurist und langjähriger Dezernent und Stadtrechtsrat in Cuxhaven. 2006 wurde er nach zwölf Jahren aus dem Amt des Rechtsdezernenten verabschiedet. Seit 2007 ist er Schultheiß in Cuxhaven.

J
Jochen Mextorf
18.02.202508:46 Uhr

Nix funktioniert mehr. Schlimm.

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