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Energieversorger

Enercity und Thüga trennen sich – Überkreuzbeteiligung endet

Der Regionalversorger Enercity wird wieder zum rein hannoverschen Unternehmen. (Archivbild)

Der Regionalversorger Enercity wird wieder zum rein hannoverschen Unternehmen. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Mit dem Ende der Überkreuzbeteiligung wollen Enercity und Thüga ihre Wachstumsziele stärken. Die Details zur geplanten Entflechtung und den nächsten Schritten.

Von dpa Dienstag, 05.05.2026, 18:30 Uhr

Hannover/München. Der Regionalversorger Enercity und der Stadtwerke-Verbund Thüga wollen ihre Überkreuzbeteiligung beenden. Das kündigten beide Unternehmen in einer Mitteilung an. Den Angaben zufolge hält Enercity bisher 20,5 Prozent an Thüga, der Stadtwerke-Verbund mit Sitz in München im Gegenzug 24 Prozent an dem Regionalversorger aus Hannover.

Vorgesehen sei, dass der bislang von Enercity gehaltene Thüga-Anteil an dessen übrige Gesellschafter übergehe. Der Anteil, den die Thüga an Enercity hält, solle vorerst an die Landeshauptstadt Hannover gehen, die bereits die übrigen 76 Prozent an Enercity hält. Enercity war 2018 aus den Stadtwerken Hannover hervorgegangen.

„Die angestrebte Entflechtung ist die konsequente Fortführung der strategischen Weiterentwicklung der Enercity“, sagte deren Chefin Aurélie Alemany. „Wir führen die Umsetzung der Energie- und Wärmewende für Hannover und den Norden konsequent fort – mit dem Anspruch, dabei weiter zu wachsen“.

Mehr als 40 Stadtwerke beteiligt

Enercity ist bisher einer der drei großen Anteilseigner der Thüga, zusammen mit Mainova aus Frankfurt am Main und N-Ergie aus Nürnberg. Alle drei halten jeweils 20,5 Prozent. Den Rest teilen sich mehr als 40 Stadtwerke aus Deutschland.

„Durch die Entflechtung wird die Gesellschafterstruktur der Thüga klarer und fokussierter“, sagte Thüga-Chef Constantin Alsheimer. „Damit stärken wir gezielt unsere finanzielle Handlungsfähigkeit und schaffen die Grundlage für weiteres Wachstum.“ 

Die beabsichtigte Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien sowie der erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Über die konkrete Ausgestaltung und den zeitlichen Ablauf hätten die Parteien Stillschweigen vereinbart, hieß es.

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