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EU-Kommission

Erstattung für Flugausfall auch bei teurem Kerosin

Hohe Kerosinpreise sind laut EU-Kommission kein außergewöhnlicher Umstand: Fluggäste müssen bei Flugstreichungen entschädigt werden.

Hohe Kerosinpreise sind laut EU-Kommission kein außergewöhnlicher Umstand: Fluggäste müssen bei Flugstreichungen entschädigt werden. Foto: Boris Roessler/dpa

Infolge des Iran-Kriegs explodierten die Energiepreise, Flüge fielen deswegen bereits aus. Verbraucher müssen bei hohen Preisen trotzdem entschädigt werden - in einem bestimmten Fall aber nicht.

Von dpa Freitag, 08.05.2026, 14:05 Uhr

Brüssel. Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Verbraucher auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung. Wie die Europäische Kommission mitteilte, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende. „Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen“, bekräftigte die Brüsseler Behörde.

Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.

Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie etwa die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab. Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Kommission. „Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin“, hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.

Ticketpreis darf nicht nachträglich verändert werden

Die EU-Kommission stellte darüber hinaus klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Anfang an klar sein muss und nicht nachträglich noch erhöht werden darf. So seien etwa Treibstoffzuschläge nicht zulässig. Bei Pauschalreisen gälten unter Umständen andere Regeln.

Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission zudem hervorgeht, prüfen Branchenvertreter derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen aufrechterhalten zu können. Hier sieht die EU-Kommission keine Hindernisse, sondern verweist auf entsprechende Regelungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA.

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