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Strafbefehl

Essen nicht bezahlt - Geldstrafe für Jimi Blue Ochsenknecht

Ochsenknecht sagte in einer Videobotschaft, er habe in der Vergangenheit „nicht alles richtig gemacht“. (Archivbild)

Ochsenknecht sagte in einer Videobotschaft, er habe in der Vergangenheit „nicht alles richtig gemacht“. (Archivbild) Foto: Malin Wunderlich/dpa

Rechnungen erst mal nicht zu bezahlen, hat dem Schauspieler schon in Österreich Ärger vor Gericht eingehandelt. Jetzt ist in München ein Strafbefehl rechtskräftig geworden.

Von dpa Dienstag, 03.03.2026, 14:45 Uhr

München. Wegen einer zunächst nicht bezahlten Rechnung über 1.900 Euro für Essen und Getränke muss Jimi Blue Ochsenknecht eine Geldstrafe zahlen. Ein Strafbefehl über 80 Tagessätze wegen Betrugs sei rechtskräftig geworden, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München. Die Höhe der Geldstrafe blieb zunächst unklar. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Ochsenknecht im März 2022 in einem Restaurant und einer Cocktailbar in Graz eine Rechnung von insgesamt 1.900 Euro zunächst absichtlich nicht bezahlt. Der Schauspieler äußerte sich auf Instagram nach Medienberichten über den Strafbefehl selbst dazu und sagte, er habe in der Vergangenheit „nicht alles richtig gemacht“.

„Ich habe früher nicht alles richtig gemacht“

Ochsenknechts Anwalt sagte der „tz“, man habe wegen „einer fehlerhaften Zustellung“ vorsorglich Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt, diese aber inzwischen zurückgenommen: „Der Strafbefehl wurde nun akzeptiert, um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen.“

Der Schauspieler selbst sagte in seinem Instagram-Video, er habe die Rechnung „schon längst“ beglichen. „Ich habe früher nicht alles richtig gemacht, deswegen habe ich den Einspruch zurückgenommen, habe gesagt, ich bin schuld, habe mich entschuldigt, ich nehme die Schuld auf mich - aber versuche seit letztem Jahr, alles richtig zu machen, besser zu machen“, sagte Ochsenknecht. „Ich arbeite charakterlich, beruflich an mir, finanziell an mir.“

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