Forderung aus Hamburg: Gerichtsprozesse notfalls länger unterbrechen

Wenn ein Strafprozess zu lange unterbrochen wird, droht er zu platzen. Durch Corona kommt es immer wieder zu teils langen Unterbrechungen (Symbolbild). Foto: Harald Tittel/dpa
Wenn ein Strafprozess zu lange unterbrochen wird, droht er zu platzen. Durch Corona kommt es immer wieder zu teils langen Unterbrechungen. Eine dafür geschaffene Ausnahmeregelung ist ausgelaufen. In Hamburg sieht man dringenden Handlungsbedarf.
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Hamburg macht sich im Bund für eine Verlängerung der Fristen für coronabedingte Prozessunterbrechungen stark. Ansonsten drohten auch in der Hansestadt Prozesse zu platzen, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Dies könne auch Verfahren betreffen, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen.
Zu lange Pause: Prozess muss neu beginnen
„Corona gefährdet nach wie vor die Durchführung von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen. Kann die Verhandlung für längere Zeit nicht fortgeführt werden, droht eine Überschreitung der zugelassenen Unterbrechungsfristen“, sagte die Senatorin. „Der Bundesjustizminister muss deshalb die mittlerweile ausgelaufene Ausnahmeregelung wieder einführen.“
Laut Strafprozessordnung muss eine laufende Hauptverhandlungen bei Fristüberschreitung komplett neu beginnen. Wegen coronabedingter Unterbrechungen war bereits 2020 eine Ausnahmeregelung geschaffen worden, die es erlaubt, Hauptverhandlungen für bis zu drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn sie aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte die Ausnahmeregelung, die ursprünglich im März auslaufen sollte, bis zum 30. Juni verlängert. (dpa)