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„Aufs Maul schlagen“

Geldstrafen für diese Facebook-Beleidigungen gegen Scholz und Baerbock

Wurden im Internet beleidigt: Annalena Baerbock und Olaf Scholz.

Wurden im Internet beleidigt: Annalena Baerbock und Olaf Scholz. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Ein 70-Jähriger ruft zu Gewalt gegen den Kanzler auf, eine 28-Jährige nennt die Außenministerin eine Terroristin. Das hat Folgen.

Von Redaktion Samstag, 04.01.2025, 09:05 Uhr

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Hannover. Wegen der Beleidigung von Politikern hat das Amtsgericht Hannover in zwei Fällen Geldstrafen verhängt. Ein 70-Jähriger wurde zur Zahlung von insgesamt 1.650 Euro verurteilt. Er hatte auf Facebook unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beleidigt und zu Straftaten aufgerufen - wenn auch ohne Erfolg, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Az.: 213 Cs 360/24).

Der 70-Jährige hatte den Angaben zufolge auf seinem Facebook-Account unter einem Artikel über Scholz geschrieben: „solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt“ sowie unter einen weiteren Beitrag „den korrupten Dreckssack mit Knüppeln durch die Stadt treiben, bis ihm das hämische Grinsen vergeht“. Der Mann habe die Taten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht.

Baerbock mit Oberlippenbart

Im zweiten Fall hatte eine 28-Jährige aus Hannover auf ihrem öffentlich einsehbaren Instagram-Account Bilder unter anderem der Politiker Macron, Biden, Meloni und auch von Scholz mit schmalen schwarzen Oberlippenbärten und dem Schriftzug „Kids Killers Union“ versehen. Sie veröffentlichte laut dem Gericht zudem ein Video mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und der Überschrift „Terroristin Bärbock“. Dabei habe sie in weiteren Beiträgen einen Bezug zu den kurz zuvor ausgebrochenen Gefechten im Gaza-Streifen hergestellt.

Auch die Frau habe zugegeben, die Beiträge verfasst zu haben, eine strafrechtliche Relevanz jedoch abgestritten, hieß es. Sie muss wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen 600 Euro Strafe in 40 Tagessätzen zahlen (Az.: 220 Ds 135/24). Den Strafantrag habe Baerbock gestellt.

Gegen beide Entscheidungen wurden laut Gericht Rechtsmittel eingelegt. (epd)

J
Jochen Mextorf
05.01.202506:50 Uhr

@ C >> Danke für den Tipp, nicht mehr zur Wahl zu gehen, Frau Wedekind. Das praktiziere ich bereits. Ausnahme: Kommunalwahl > dort wähle ich drei Kandidaten.

J
Jochen Mextorf
04.01.202512:12 Uhr

@ C >> Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB) werden geregelt durch deutsche Gerichte. Die Einschränkung der Freiheit durch das Strafrecht hat Substanz."Wir haben die Pflicht, nicht so schnell beleidigt zu sein" > Simon Barrow. Wenn deutsche Bürger durch dilettantische Politik auf die Palme getrieben werden und gleichzeitig Politiker der Stress produzierenden Partei den Landsleuten in Klartext erläutern, dass sie ihnen "Mist für Gold verkaufen", dann kommen die Kommentare direkt und ungefiltert zutage. Inkompetente Mandatsträger kompensieren ihren Frust mittels StGB. Dadurch wird der Gang zur Wahlurne ein Akt der Selbsterniedrigung.

C
Claudia Wedekind antwortete am
04.01.202513:03 Uhr

Wenn ich Sie unflätig beschimpfe und dazu aufrufe Ihnen Gewalt anzutun, ist das mit Recht strafrechtlich relevant.
Denn nicht jeder ist schon so verroht, dass es ihm egal ist.
Und ehrlich gesagt möchte ich auch lieber eine Gesellschaft in der man nett, freundlich und entgegenkommend miteinander umgeht, anstatt Brutalität. Und Gewaltaufrufe sind genau das.
Und „Frust“ ist schon so überhaupt keine Begründung für Brutatität.
Und: Wenn Sie sich "selbst erniedrigen" müssen, wenn Sie zur Wahlurne gehen, dann lassen Sie es doch besser bleiben.

T
Thomas Ziehm
04.01.202509:17 Uhr

Guten Morgen Herr Mextorf, ich habe mir vorgenommen, mich im neuen Jahr, nicht mehr so viel aufzuregen bzw. noch mehr als schon vorhanden, von mir abprallen zu lassen, es klappt nicht so richtig.
Der Auszug, von Ihnen, aus unserem sogenannten "Grundgesetz" und andere Artikel, aus diesem, passen ja schon lange nicht mehr, siehe die Meinungsfreiheit, lächerlich.
Unsere "Elite", wird vom oberen Gericht in allen Belangen gedeckt.
Was alles möglich ist, "Im besten Deutschland aller Zeiten", nach einem gemeinsamen Essen.
Ein Schelm, der böses denkt.

C
Claudia Wedekind antwortete am
04.01.202513:12 Uhr

Meinungsfreiheit geht in beide Richtungen. Ich muss Ihre Meinung nicht teilen.
Und von wegen ich stelle Sie in die Rechte Ecke: In diese stellen Sie sich schon selber.
Wer das Grundgesetz in Tüttelchen stellt, dessen Gültigkeit im Kontext anzweifelt, von bevorzugten Eliten fabuliert, und über Verschwörungen munkelt, der soll sich nicht wundern, dass er in die Rechte Ecke gestellt wird: Das sind derzeit genau jene, die derzeit diese Narrative verbreiten.
Und diese meine Meinung hat nichts mit "linksgrün" (Sie haben vermutlich das "Versifft" vegessen) zu tun...

T
Thomas Ziehm antwortete am
04.01.202511:17 Uhr

Ach, Frau Wedekind, das ist genau, die Meinungsfreiheit, die ich meine, kaum schwimmt man nicht auf Ihrer "Linksgrünen" Welle mit, wird man gleich in die rechte Ecke gedrückt.
Vielen Dank, für Ihren Kommentar, der mich in meiner Meinung nur mehr bestätigt.
Schönes Wochenende.

C
Claudia Wedekind antwortete am
04.01.202510:03 Uhr

...wenn es keine Meinungsfreiheit gäbe, stände jetzt bei Ihnen bestimmt schon ein Äquivalent der Stasi bzw. Gestapo vor der Tür.
Also ist Ihre Äußerung wieder mal nur das übliche Geheule eines Sympathisanten einer (mindestens in Teilen) rechtsextremen Partei, die sich ständig in einer Opferrolle sieht.

Kleiner Tipp: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, andere Menschen nach Belieben beleidigen zu dürfen, oder zur Gewalt gegen diese aufrufen zu können. Und das ist auch gut so.
Und das regelt das Grundgesetz, das die Regeln eines friedlichen Zusammenlebens mit den Rechten aller Menschen festlegt.
Und stellen Sie sich mal vor: Dies regelt auch den Schutz der Granden der von Ihnen sympathisierten Partei. Gegen diese sind Gewaltaufrufe genauso strafbar, wie gegen jeden anderen Bürger.

J
Jochen Mextorf antwortete am
04.01.202509:21 Uhr

Profecto.

J
Jochen Mextorf
04.01.202508:52 Uhr

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Nur Politiker sind höher bewertet -warum?

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