Ehrlicher Finder: So viel Geld war in der Tasche – Eigentümer meldet sich
Ein Mensch in Bremen hat eine Tasche mit sehr viel Geld gefunden - nun wird der Eigentümer oder die Eigentümerin gesucht. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Dank des öffentlichen Aufrufs hat ein Mann seine in Bremen verlorene Geldtasche zurückbekommen. Es folgte eine überraschende Ankündigung.
Bremen. Eine in Bremen verlorene Geldtasche mit einer fünfstelligen Summe in unterschiedlichen Währungen ist wieder bei ihrem Besitzer. Der Eigentümer der Tasche habe den Aufruf in den Medien gesehen und sich beim Bremer Fundamt gemeldet, teilte das Innenressort mit.
Demnach konnte der Mann sehr detaillierte Angaben zur Tasche und dem Ort machen, wo er sie verlor. Auch die Höhe des Geldbetrages konnte er demnach nennen. „Es waren 11.400 Euro und fast 2.000 Türkische Lira (etwa 55 Euro) in der Tasche“, hieß es. „Das Geld war in einer privaten Spendensammlung für arme Familien zusammengekommen. Dort kommt es jetzt auch an.“
Der Finder der Geldtasche erhält den gesetzlichen Finderlohn in Höhe von 353,50 Euro. Er hatte die wertvolle Fundsache am Dienstag in der Flughafenallee in Bremen entdeckt und der Polizei übergeben.
Finderlohn und Co.: Das gilt bei Fundsachsen
Fundsachen ab einem Wert von mehr als 10 Euro dürfen nicht einfach behalten werden. Sie müssen bei den Fundbüros, den Kommunen oder der Polizei abgegeben werden. Ansonsten mache man sich wegen einer Fundunterschlagung strafbar.
Der gesetzliche Finderlohn sowie Fundrechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, drei Prozent bei Fundsachen, die mehr als 500 Euro wert sind. Wenn sich niemand meldet, können die Fundsachen nach sechs Monaten vom Finder abgeholt werden. Die Sachen gehen dann in ihr Eigentum über. Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert.