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Gentechnik im Supermarkt: EU schwächt Regeln ab

Ist ein Unterschied erkennbar? Eine gentechnisch veränderte Maispflanze. (Archivbild)

Ist ein Unterschied erkennbar? Eine gentechnisch veränderte Maispflanze. (Archivbild) Foto: Patrick Pleul/dpa

Obst, Gemüse - im Supermarkt dürfen künftig genveränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung liegen. Die Regeln sollen in zwei Jahren angewendet werden. Was kommt.

Von Ann-Kristin Wenzel, dpa Mittwoch, 17.06.2026, 12:55 Uhr

Straßburg. Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. 

Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. 

Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden. 

Hoffnung auf resistente Sorten 

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben. 

Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet sowie das viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern. 

Um diese Techniken geht es

Bei dem Vorhaben geht es um „neue genomische Techniken“ (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden. 

Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen umfassende Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker. 

Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen - etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.

Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt. 

Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut

Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten ihre Vertreter schließlich davon ab. 

Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Patente „unter fairen und angemessenen Bedingungen“ lizenziert werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gütlich beigelegt werden, wenn wenig patentiertes Material ohne Absicht auf Feldern vorkommt. 

Das Label „Ohne Gentechnik“ soll laut dem dahinterstehenden Verband auch künftig Gentechnikfreiheit garantieren. (Archivbild)

Das Label „Ohne Gentechnik“ soll laut dem dahinterstehenden Verband auch künftig Gentechnikfreiheit garantieren. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte die Entscheidung. „Künftig können auch natürlich vorkommende Pflanzenmerkmale durch Unternehmen privatisiert werden. Das ist die Privatisierung unseres natürlichen Erbes.“ Wer Patente ausweite und Transparenzregelungen streiche, stärke die Marktmacht weniger Unternehmen und schwäche den mittelständischen Pflanzenzüchtungssektor in Europa. 

Eine klare Kennzeichnung, ob Gentechnik enthalten ist, sei zudem für informierte Entscheidungen von Verbrauchern und Landwirten nötig, teilte die agrarpolitische Sprecherin der Europa-SPD mit. Sie mahnte erneut die Notwendigkeit von Risikoprüfungen und Rückverfolgbarkeit auch bei neuer Gentechnik an. 

Deutschland gegen Änderung

Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit. Mit der heutigen Abstimmung ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der Änderungen. 

Der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) kritisierte, die Entscheidung stärke „die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne, schwächt bäuerliche Betriebe und gefährdet die biologische Vielfalt in Europa“. Das Vorsorgeprinzip werde de facto ausgehebelt. Er rechnete zudem mit gravierenden Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft. „Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen wird es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktionsweise aufrechtzuerhalten und ihre Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.“ 

Zuständige: Forschung und Ernährungssicherheit stärken 

Die für die Verhandlungen zuständige Europaabgeordnete Jessica Polfjärd, eine schwedische Konservative, hatte nach der Einigung von einem Durchbruch geschrieben. Die Änderungen würden Europas Landwirte wettbewerbsfähiger machen und europäische Forschung stärken, teilte sie mit. Sie seien entscheidend für die Stärkung der Ernährungssicherheit. 

Die CDU-Abgeordneten Peter Liese und Norbert Lins wiesen nun ebenfalls auf Chancen hin, bei kontrollierten Risiken. „Der Bioanbau bleibt ausgenommen, Saatgut wird gekennzeichnet und für weitergehende Anwendungen gelten weiterhin strenge Regeln.“ Sie kündigten an: „Das Thema Patente bleibt ebenfalls weiter auf der Tagesordnung.“ 

Prof. Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik wies darauf hin, dass man mit den neuen Techniken deutlich präziser arbeiten könne. „Und dadurch, dass aufwendige Rückkreuzungen entfallen, lässt sich der Zeitbedarf für die Züchtung erheblich verkürzen“, teilte der Agrarbiologe mit. „Das ist wichtig, weil es jetzt vor allem um die schnelle Anpassung der Kulturpflanzen an das sich verändernde Klima und den verringerten Einsatz von Agrochemikalien geht.“ Es sei konsequent, dass Pflanzen, deren genetische Veränderungen mithilfe von NGT erreicht wurden, nun so behandelt würden wie Pflanzen, deren Entstehung auf herkömmlichen Methoden der genetischen Veränderung beruhe. 

Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.

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