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Gericht entscheidet über Warnstreik am Elbtunnel

Ein Warnstreik droht den Verkehr am Elbtunnel lahmzulegen. (Archivbild)

Ein Warnstreik droht den Verkehr am Elbtunnel lahmzulegen. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Ein Warnstreik in der Tunnelbetriebszentrale am Elbtunnel könnte den Hamburger Feierabendverkehr in ein Stau-Chaos verwandeln. Das Arbeitsgericht will am Nachmittag über die Zulässigkeit entscheiden.

Von dpa Donnerstag, 13.03.2025, 12:55 Uhr

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Hamburg. Das Arbeitsgericht Hamburg will am Nachmittag entscheiden, ob die Gewerkschaft Verdi mit einem Warnstreik unter anderem den Elbtunnel im Feierabendverkehr lahmlegen darf. Gleiches gelte für die Überdeckelungen Schnelsen und Stellingen auf der A7 sowie für den Wallringtunnel am Hauptbahnhof und den Krohnstiegtunnel am Flughafen.

Autobahn GmbH will Sperrung des Elbtunnels verhindern

Verdi hatte die Beschäftigten der Tunnelbetriebszentrale aufgerufen, von Donnerstag (18.00 Uhr) bis Freitag (10.00 Uhr) die Arbeit niederzulegen. Während Verdi mit einem Antrag sicherstellen möchte, dass die Notdienstbesetzung ausschließlich zur Sicherung der Tunnel beschäftigt wird, möchte die Autobahn GmbH die bereits abgeschlossene Notdienstvereinbarung vor Gericht erweitern, damit der Elbtunnel für den Verkehr geöffnet bleiben könnte, wie das Gericht mitteilte. 

Die Folge einer Sperrung wäre aus Sicht der Autobahn GmbH ein massives Stau-Chaos. „Es ist absolut inakzeptabel, dass Verdi durch diesen unverhältnismäßigen Streik die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzt“, sagte der Geschäftsführer Personal der Autobahn GmbH, Sebastian Mohr. Mit dem Streik drohe eine der wichtigsten Verkehrsadern Deutschlands lahmgelegt zu werden. „Wir respektieren das Streikrecht und die Tarifautonomie, aber diese Arbeitskampfmaßnahme ist verantwortungslos.“

Dritte Tarifrunde am Freitag

Am Freitag beginnt in Potsdam die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen unter anderem eine Tariferhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich, sowie drei zusätzliche freie Tage. Die Arbeitgeber wiesen diese Forderungen als nicht finanzierbar zurück.

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