Gericht in Lüneburg verhandelt Mittwoch den Surfpark Stade

Hinter dem Bauzaun passiert seit Monaten nichts. Der verhängte Baustopp wird jetzt in Lüneburg verhandelt. Foto: Richter
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt am Mittwochvormittag zwei Verfahren zum Surfpark in Stade. Dahinter steht die Frage: Darf der Surfpark gebaut werden?
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Stade. Seit Monaten ist Stillstand auf der Baustelle im Süden Stades, wo die Brüder Podbielski aus dem Alten Land den Surfpark errichten wollen. Die Stadt hat einen entsprechenden Bebauungsplan auf den Weg gebracht. Gegen den richtet sich eine Klage des BUND Niedersachsen. Aber das ist noch nicht alles.
Bauherren wollen den Baustopp beenden
Gleichzeitig wehren sich die Projektentwickler und Bauherren gegen den Baustopp, den das Verwaltungsgericht Stade am 29. April erlassen hatte.
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens vor dem 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan Nr. 500/3 Gewerbe- und Surfpark Stade der Stadt Stade. Diese beabsichtigt, auf einer Fläche von knapp 17 Hektar die Entwicklung eines Sondergebiets Surfpark und freizeitbezogenes Gewerbe sowie eines Gewerbegebiets zu ermöglichen. Das Plangebiet wird bislang landwirtschaftlich genutzt und grenzt nahe dem Flugplatz westlich an den bestehenden Kreisverkehrsplatz der Kreisstraße 30 (Richtung Dollern) an.
Die Antragsteller, der BUND, Landesverband Niedersachsen und ein benachbarter Landwirt, wenden sich mit diversen Argumenten gegen diesen Bebauungsplan, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts von Donnerstag. Sie halten die Planung, insbesondere im Hinblick auf den Wasser- und Energiebedarf sowie naturschutzrechtliche Belange, für fehlerhaft.
Verfahren gegen die Baugenehmigung der Stadt
Gegenstand des Streits ist die Baugenehmigung der Stadt Stade vom 10. Februar 2023 für den Neubau eines Surfbeckens mit einer Oberfläche von gut 22.000 Quadratmetern und einem Technikbereich. Dafür sind Investitionen von mehr als 20 Millionen Euro fällig. Auf Antrag des BUND Niedersachsen hatte das Verwaltungsgericht die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung ausgesetzt.