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Autobahnkreuz Kehdingen

Gericht verkündet Entscheidung zu geplantem Autobahnkreuz

Ein Fährunternehmen könnte vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitern. (Archivbild)

Ein Fährunternehmen könnte vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitern. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Ein Fährunternehmen hat gegen die Planungen für das Kreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 im Kreis Stade geklagt. Jetzt will das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung verkünden.

Von dpa Mittwoch, 06.05.2026, 03:35 Uhr

Leipzig/Stade. Im Streit um ein geplantes Autobahnkreuz im Landkreis Stade will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (9.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Das Autobahnkreuz Kehdingen soll im Zuge des Weiterbaus der Küstenautobahn 20 südlich eines neu zu bauenden Elbtunnels entstehen. Es soll die Küstenautobahn A20 mit der A26 verbinden.

Verhandelt wurde die Klage eines Fährunternehmens gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Fährbetrieb sieht sich durch das geplante Autobahnkreuz in seiner Existenz bedroht. 

In einer mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen hatten die Bundesrichter allerdings angedeutet, dass die Klage unzulässig sein könnte. Der Fährbetrieb sei von dem Bau des Autobahnkreuzes weit weniger betroffen als von dem Elbtunnel. Die Entscheidung, dass die Elbe für die A20 untertunnelt werde, sei bereits vor zehn Jahren getroffen worden.

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