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Gesetz

Einigung auf Wehrdienst: Junge Männer müssen zur Musterung

Soldaten in der Grundausbildung halten auf dem Gelände der Marinetechnikschule (MTS) in Parow, Mecklenburg-Vorpommern, das Sturmgewehr G36 in den Händen.

In ihrem langwierigen Streit über das neue Wehrdienstgesetz haben Politiker von Union und SPD grundsätzliche Einigung erzielt (Archivbild). Foto: Stefan Sauer/dpa

Union und SPD sind sich nach langem Ringen in Sachen Wehrdienst einig geworden. Das ist geplant.

Von Carsten Hoffmann, dpa Donnerstag, 13.11.2025, 07:25 Uhr

Berlin. Ein Kompromiss legt den Streit der Regierungsparteien um den neuen Wehrdienst bei. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) muss dafür und auf Drängen der Union die Aufstockung der Truppe - im Jargon des Ministeriums „Aufwuchs“ - in Zielzahlen messbar machen. Mit der Forderung nach einer flächendeckenden Musterung für junge Männer setzt er sich aber durch.

Was wurde an den Plänen geändert?

Die Union wollte vor der Regierungsbildung eine Rückkehr zur Wehrpflicht und stoppte das neue Wehrdienstgesetz. Sie forderte messbare Kriterien für den Erfolg eines zunächst freiwilligen Wehrdienstes - und setzte sich damit nun durch.

„Auf Grundlage des militärischen Ratschlags wurde dafür ein Aufwuchspfad mit klar definierten Zielkorridoren festgelegt, der gesetzlich verankert und durch eine halbjährliche Berichtspflicht des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Deutschen Bundestag überprüft wird“, heißt es nun.

Wie sollen ganze Jahrgänge gemustert werden?

Die Militärverwaltung hat gut 18 Monate Zeit, um wieder eine Musterungsorganisation aufzubauen, die bis zu 300.000 Menschen im Jahr auf Eignung checken kann. Ältere haben daran und an sogenannte Kreiswehrersatzämter teils schlechte Erinnerungen. „Als ich damals gemustert worden bin, bin ich in ein ganz furchtbares Haus gekommen. Da hat es ganz furchtbar nach Bohnerwachs gerochen und die Menschen waren ganz deutlich unfreundlich zu mir“, sagte Falko Droßmann, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, in einer Anhörung im Bundestag. „Und dann haben sie mir an Sachen gefasst, wo man nicht hingefasst werden möchte.“

Generalleutnant Robert Sieger vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr antwortete, er teile diese Bild von damals. Deswegen wolle man sich an Skandinavien orientieren.

Er habe dort gesehen, dass die Durchführung der Musterung „insbesondere auch in Schweden hell, freundlich und positiv ist“. Sieger sagte: „Und genau da wollen wir auch hin.“ Die Musterung solle nicht in Kasernen stattfinden, sondern es solle mit einer „Anmietlösung“ gearbeitet werden.

Wehrdienstleistender oder gleich Soldat auf Zeit?

Pistorius hatte sich dafür starkgemacht, die neuen Rekruten gleich als sogenannte Soldaten auf Zeit in den Dienst zu nehmen. Da gibt es nun mit der Einigung eine Änderung: „Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt erhalten. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer wird der Status Soldat auf Zeit (SAZ 1) eingeführt.“

Es bleibt aber bei einem Dienst, der mit höherer Bezahlung und zusätzlichen Ausbildungen wie Führerscheinen oder IT-Lehrgängen schmackhaft gemacht wird: „Wer freiwillig dient, erhält rund 2.600 Euro brutto monatlich. Ab einer Verpflichtungszeit von einem Jahr wird ein Führerscheinzuschuss für Pkw oder Lkw gewährt.“

Was bedeutet „Bedarfswehrpflicht“ und welche Rolle spielt das Losverfahren?

Schon jetzt soll für den Fall vorgesorgt werden, dass sich nicht genug junge Männer und Frauen freiwillig zum Dienst melden. Unter Abwägung der sicherheitspolitischen Lage soll der Bundestag dann entscheiden, ob eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt wird.

Das Parlament übt dann aber nur ein Recht aus, das ihm ohnehin zusteht, denn eine Mehrheit der Abgeordneten könnte die Wehrpflicht wieder einführen und auch mit der Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls einen solchen Automatismus auslösen. Bei der Bedarfswehrpflicht kann dann ein Zufallsverfahren zur Auswahl eingesetzt werden. Das umstrittene und von der Union vorgeschlagene Losverfahren noch vor einer Musterung ist damit aber vom Tisch.

Wird Freiwilligkeit funktionieren?

Pistorius und andere führende SPD-Politiker betonen dies. Andere Stimmen - darunter auch der Militärhistoriker Sönke Neitzel - zweifeln daran und sprechen von einem „Prinzip Hoffnung“. Den Abgeordneten hielt er vor, sie führten eine Debatte losgelöst von der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, die für eine Wehrpflicht sei.

„Also historisch betrachtet ist die Wehrpflicht im Frieden nie gerecht gewesen“, sagte er. Und: „Sie war immer gerecht im Krieg, weil dann alle Männer, die irgendwie laufen konnten, in der Armee dienen mussten. Aber im Frieden gab es dieses Problem immer, das ist uralt.“

Wie soll der neue Wehrdienst starten?

Ab dem kommenden Jahr erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen, der Motivation und Eignung erfasst und über weitere Formen des freiwilligen Engagements informiert.

Union und SPD sind sich einig: „Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zudem die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer, die schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten
Jahrgang ausgeweitet wird.“

B
Barbara Rode
13.11.202515:59 Uhr

Ich denk, ich schreib euch besser schon beizeiten
Und sag euch heute schon endgültig ab
Ihr braucht nicht lange Listen auszubreiten
Um zu sehen, dass ich auch zwei Söhne hab!

Ich lieb die beiden, das will ich euch sagen
Mehr als mein Leben, als mein Augenlicht
Und die, die werden keine Waffen tragen
Nein, meine Söhne geb ich nicht
Nein, meine Söhne geb ich nicht

Ich habe sie die Achtung vor dem Leben
Vor jeder Kreatur als höchsten Wert
Ich habe sie Erbarmen und Vergeben
Und, wo immer es ging, lieben gelehrt!

Nun werdet ihr sie nicht mit Hass verderben
Keine Ziele und keine Ehre, keine Pflicht
Sind's wert, dafür zu töten und zu sterben
Nein, meine Söhne geb ich nicht
Nein, meine Söhne geb' ich nicht

(Reinhard Mey)

A
Alexander Schöcke
13.11.202510:58 Uhr

Puh. Der Generationenkonflikt wird immer größer. Wir hinterlassen der Jugend voraussichtlich einen in weiten Teilen unbewohnbaren Planeten mit allen unabsehbaren Folgen. Wir verschulden uns auf Kosten der Folgegenerationen mit Rekordsummen. Wir bauen eine Gesellschaft, in der Hass, Verachtung und Diskriminierung anderer Menschengruppen wieder Zulauf bekommt.
Und jetzt lassen wir die jungen Menschen das auch noch mit ihrem Leben ausbaden.

Das ist wirklich tragisch. Bei der Bevölkerungsentwicklung haben die jungen Menschen einfach GAR keine Chance, ihre Interessen vertreten zu lassen. Die Nation wird faktisch von Rentnern regiert. Eine Anpassung des Wahlrechts (Gewichtung nach Rest-Lebenserwartung) wäre angezeigt.

A
Alexander Schöcke antwortete am
14.11.202516:48 Uhr

Es gibt nicht nur juristisches Rechtsempfinden. Menschen die sagen "ich habe Dir Unrecht getan" müssen keine Straftäter sein.
Solche Art Moral/Fairness/Anstand meinte ich.

H
Heiko Kania antwortete am
14.11.202516:09 Uhr

Den Tatbestand von "Unrecht' sehe in diesen Fällen definitiv nicht.

A
Alexander Schöcke antwortete am
14.11.202511:47 Uhr

Ein Unrecht rechtfertigt kein anderes. Weil Sie (und ich) Dinge erlebt haben, die nicht ideal waren, rechtfertigt das nicht, dass wir mit der nächsten Generation genauso bzw. noch schlimmer umgehen.

Und die Situation war eben eine andere: Die demographische Entwicklung war noch in einem Zustand, dass grundsätzlich junge Menschen (ab dem Wahlrecht) ein sinnvolles Maß an Mitsprache hatten.

H
Heiko Kania antwortete am
14.11.202510:32 Uhr

Tja, das ist echt ein grundsätzliches Problem. Ich durfte seinerzeit beim Herabsetzen der Volljährigkeit als 20Jähriger von 21 auf 18 Jahre auch nicht "mitbestimmen" mangels Wahlrecht. Und meine Einberufung zum GWD 1973 geschah ebenso "ohne meine Zustimmung", obwohl ich vor 1956 geboren bin... Die Demokratie wird tatsächlich auch Kompromisse produzieren und aushalten müssen. Tut sie übrigens jeden Tag.

A
Alexander Schöcke antwortete am
14.11.202509:51 Uhr

Herr Kania,

den Punkt akzeptiere ich gerne. Gleichzeitig empfinde ich die Situation der neuen Generation gegenüber als unfair, insbesondere da sie praktisch nicht mitbestimmen kann.

H
Heiko Kania antwortete am
14.11.202509:47 Uhr

Sicher eine Perspektive. Ob allerdings die "Jungen" Put:ins Imperialismus mit ihrem Leben "ausbaden" müssen? Das hängt vom Grad unserer gesamtgesellschaftlichen Abschreckungsfähigkeit solchen Kriegsverbrechern und Völkerrechtsverletzern ggü. ab. Und die "Wehrfähigen" tragen ihren Teil zum Ganzen bei. "Einer trage des anderen Last... " (Galater 6.2) - Je nach seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

A
Alexander Schöcke antwortete am
14.11.202506:22 Uhr

Wissenschaftsfeinde bezeichnen Wissenschaft als "Sekte".

H
Helmut Wiegers antwortete am
13.11.202515:03 Uhr

Das Wahlrecht der "Rest-Lebensdauer" anzupassen ist eine absolut geniale Idee, Herr Schöcke. Nur ob damit Ihre vermeintlichen Probleme gelöst sind, darf bezweifelt werden. Wir werden doch sowieso alle den Klima Tod sterben, wenn man Ihren Gedankengängen so folgt. Eines macht aber Hoffnung: Die Weltuntergangssekten haben bisher alle überlebt. Selbst bei den tragischen Ereignissen in Guayana soll es Überlebende gegeben haben.

H
Helmut Wiegers
13.11.202510:21 Uhr

Die sonst so wichtige Gleichberechtigung wird völlig ignoriert. Ist ein solches Vorgehen verfassungskonform?

H
Heiko Kania antwortete am
14.11.202507:30 Uhr

Viel interessanter als die Frage des Heranziehens von "Geschlechtsumwandler:innen" dürfte die mgl. Heranziehung, äh - Nichtheranziehung deutscher Rechtsextremisten sein. Solche Qualitätssoldaten will meine Bundeswehr nicht. "Muss" auf ihre Dienste verzichten...

H
Heiko Kania antwortete am
14.11.202507:22 Uhr

Da in Deutschland seit 2011 lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt wurde, die Allgemeine Wehrpflicht für männliche Deutsche jedoch weiter besteht, bleiben die Regelungen zur mgl. Wehrdienstleistung für die Doppelstaatler dieselben. Wenn der (ständige) Aufenthalt gewechselt wird, könnte es passieren, ggf. unter Anrechnung bereits geleisteten Wehrdienstes, in beiden Ländern nacheinander herangezogen zu werden. Aus deutscher (Wehr)Verwaltungssicht i.d.R. nach konkreter Einzelfallentscheidung.

H
Helmut Wiegers antwortete am
13.11.202512:32 Uhr

Vielen Dank für die Information, Frau Schlesselmann. Da sollte dann im Sinne der Gleichberechtigung eine schnelle Änderung des GG erfolgen. Auch dann bleiben noch einige wichtige Fragen offen. Z. B. wie wird eine mögliche Wehrpflicht für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft geregelt? Wie wird auf Personen reagiert, die ihr Geschlecht ändern, um sich der möglichen Wehrpflicht zu entziehen?

M
Mona Schlesselmann antwortete am
13.11.202512:06 Uhr

Ja, ein solches Vorgehen ist verfassungskonform.
Wenn auch Frauen verpflichtet werden sollen, müsste die Verfassung geändert werden. Denn die Wehrpflicht gilt laut dem Grundgesetz nur für Männer.

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