Herrenloser Koffer am Hamburger Bahnhof: Das droht Besitzern

Zurückgelassene Koffer können Verspätungen und Ärger auslösen. Foto: Bodo Marks/dpa
Wegen eines verdächtigen Gepäckstücks gab es am Hamburger Hauptbahnhof einen Einsatz der Bundespolizei. Was dem uneinsichtigen Besitzer droht - und wie man sich richtig verhalten sollte.
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Hamburg. Am Mittwochnachmittag verursachten zwei abgestellte, herrenlose Gepäckstücke einen Polizeieinsatz, melden die Bundesbeamten. Sicherheitsdienstmitarbeiter waren demnach in der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs auf eine Tragetasche und Plastiktüte gestoßen. Diese hätten bei einem Bäcker unter einer Sitzgelegenheit gelegen. „Die Gegenstände waren verschlossen und somit nicht einsehbar“, so Pressesprecher Woldemar Lieder.
Norweger uneinsichtig
Die Videosichtung einer Streife ergab offenbar, dass ein Mann die Gepäckstücke abgestellt und für etwa 50 Minuten unbeaufsichtigt gelassen hatte. In der Zwischenzeit kehrte der Mann zu den Taschen zurück. „Durch die durchgeführte Videosichtung konnte der Mann zweifelsfrei als Besitzer der Gepäckstücke ermittelt werden“, sagt Lieder.
Die Beamten vor Ort führten mit dem Norweger anschließend ein Präventionsgespräch, heißt es weiter. Hier habe sich der 39-Jährige sehr uneinsichtig gezeigt, bevor er weiterreisen konnte. Ihm könnte jedoch noch der Einsatz in Rechnung gestellt werden.
Es drohen Kosten für Verursacher
Wie hoch solche Zahlungen seien könnten, hängt unter anderem davon ab, wie lange und umfangreich ein Einsatz abläuft. Lässt sich etwa zeitnah kein Besitzer ermitteln und müssen der Bereich geräumt sowie Spürhunde und Sprengstoffexperten ausrücken, erhöhen sich die Kosten.
Die Polizei rät: „Lassen Sie Ihre Gepäckstücke in Bahnhöfen oder in Zügen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt.“ Das würde nicht nur Geld sparen, sondern allen Beteiligten Verspätungen, Ärger und Verunsicherungen. „Sollten Sie dennoch ein Gepäckstück in einem Zug oder einem Bahnhof vergessen oder zurückgelassen haben, informieren Sie ebenfalls unverzüglich das Bahnunternehmen oder die Polizei“, so Lieder.
Wer herrenlose Gepäckstücke findet, solle diese nicht berühren oder bewegen, sondern den Fund dem verantwortlichen Zugpersonal oder der Polizei melden.