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1. April

Hunde müssen während der Brut- und Setzzeit an die Leine

Hunde müssen ab dem 1. April an vielen Orten in Niedersachsen an die Leine. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit dürfen die Vierbeiner etwa im Wald und auf Feldwegen nicht frei herumlaufen. Foto: Pixabay

Hunde müssen ab dem 1. April an vielen Orten in Niedersachsen an die Leine. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit dürfen die Vierbeiner etwa im Wald und auf Feldwegen nicht frei herumlaufen. Foto: Pixabay

Ab dem 1. April müssen Hundebesitzer ihren Vierbeiner anleinen, wenn sie mit ihm im Grünen Gassi gehen. Denn dann beginnt die Brut- und Setzzeit. Wer es nicht tut, riskiert ein Bußgeld.

Donnerstag, 16.02.2023, 11:00 Uhr

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Die Stader Naturschutzverbände Nabu, BUND und die Jägerschaft des Landkreises Stade appellieren an alle Hundebesitzer Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde nicht mehr frei herumlaufen zu lassen. Wildtiere dürfen während der Brut- und Setzzeit nicht gestört werden. Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Der Leinenzwang gilt bis zum 15. Juli.

Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits jetzt ersten Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. Sie sind dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen in Kürze ihr Brutgeschäft. Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere.

In der freien Landschaft gilt der Leinenzwang. Dazu gehören neben den Flächen des Waldes auch die übrigen Flächen in der Landschaft. Viele Tiere leben auch in Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht. Aber auch hier werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Hundehalter, die ihr Tier trotz Leinenpflicht frei laufen lassen, müssen im Ernstfall mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen.

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