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Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst.

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. Foto: Frank Molter/dpa

Der Investor soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Zunächst wurde bekannt, dass ein Gericht Haftbefehl erließ. Nun kam ein neuer Schritt.

Von dpa Dienstag, 04.06.2024, 12:35 Uhr

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Hannover. Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Hintergrund sei, dass sich Windhorst mit dem Gericht auf einen Termin verständigt habe. Wann dieser ist, sagte die Sprecherin zunächst nicht.

Zuvor war bekanntgeworden, dass das Gericht am 23. Mai einen Haftbefehl gegen den Investor erlassen hatte. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.

Unter anderem habe Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, keine Auskunft erteilt und Schlüssel nicht herausgegeben, hieß es zuvor vom Gericht. Einem Anhörungstermin am 22. April sei er unentschuldigt ferngeblieben.

Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe hatte zuvor bestätigt, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein „vom Gericht verhängtes Druckmittel“, das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch.

Der Projekt IZ Hannover GmbH sollen laut Gericht 83 Prozent des Ihme-Zentrums in Hannover gehören. Das Ihme-Zentrum ist ein Wohn- und Bürokomplex am Ufer der Ihme im Stadtteil Linden. Es gilt seit Jahren als sanierungsbedürftig.

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