Zähl Pixel
Gesundheitsministerin

Keine schärferen Regeln: Corona-Hotspots in Niedersachsen nicht möglich

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens in Hannover.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens in Hannover.

Trotz Corona-Rekordwerten kann Niedersachsen nach Einschätzung der Landesregierung derzeit keine Hotspots mit schärferen Regeln umsetzen. Gesundheitsministerin Daniela Behrens übte am Dienstag im Landtag harsche Kritik am Bund.

Dienstag, 22.03.2022, 13:40 Uhr

Update: 22. März, 16 Uhr, Hamburger Vorstoß zur Hotspot-Regel ergänzt

Der Bund habe dem Land die Schutzmaßnahmen aus der Hand genommen, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Derzeit seien die Krankenhäuser nicht überlastet. Das sei jedoch eine Voraussetzung, um reagieren zu können, erklärte die SPD-Politikerin. Vorsorgliche Maßnahmen seien kaum mehr möglich.

„Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen“, betonte Behrens. Derzeit sehe man diese Chance jedoch nicht. Spätestens zum Herbst, wenn mit einer neuen Infektionswelle zu rechnen sei, müsse der Bund das gerade gelockerte Infektionsschutzgesetz daher erneut anpassen.

Zuvor hatten die Grünen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) aufgefordert, Kriterien festzulegen, die für die Anwendung der Hotspot-Regel erfüllt sein müssen. Der Gesundheitsministerin zufolge ist das auf der Grundlage des Bundesgesetzes aber nicht möglich.

FDP verteidigt Corona-Lockerungen

Die Grünen-Abgeordnete Meta Janssen-Kucz verwies auf die höchste Inzidenz bei den Neuinfektionen seit Beginn der Pandemie, die höchste Rate bei den Krankenhauseinweisungen, eine steigende Auslastung der Intensivbetten sowie Personalausfälle beispielsweise in Kitas und Schulen, in Kliniken und Pflegeheimen, aber auch in Supermärkten und Handwerksbetrieben. „Wer hier und heute noch von Normalität spricht, nimmt die Realität nicht zur Kenntnis“, kritisierte sie.

FDP-Fraktionschef Stefan Birkner verteidigte die Corona-Lockerungen dagegen. Die Pandemie sei zwar nicht vorbei, ihr Charakter habe sich aber verändert, weil sich die Belastung des Gesundheitssystems von den Infektionszahlen weitgehend entkoppelt habe. Insbesondere die Intensivstationen seien zwar angespannt, aber nicht überlastet.

Bundesminister Lauterbach und Buschmann uneins

Ohnehin pocht die FDP bundesweit darauf, dass die vereinbarte Hotspot-Regelung nicht pauschal angewandt werden darf. Theoretisch sei es zwar möglich, ein komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Aber es müssen dann auch flächendeckend im gesamten Bundesland die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist entweder der Fall, wenn die Ausbreitung einer neuen, noch gefährlicheren Virusvariante festgestellt wird oder wenn die lokale Gesundheitsversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Akzent anders gesetzt und die Länder aufgefordert, von der Regelung Gebrauch zu machen. „Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt“, hatte er am Freitag gesagt. Man kenne ja die Hotspots, und dann könne der Landtag in einer Sitzung die Regeln für alle Hotspots beschließen.

Erstes Bundesland verlängert Übergangsfrist bis Ende April

Als erstes Bundesland im Norden will Mecklenburg-Vorpommern die eigentlich nur bis zum 2. April gewährte Übergangsfrist für strengere Corona-Maßnahmen verlängern. Wesentliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte bei Gaststättenbesuchen sollen dort bis zum 27. April andauern. 

Hamburg dagegen plant mit einer die ganze Stadt betreffenden Hotspot-Regel.

Mit TAGEBLATT Telegram auf dem Laufenden bleiben

In Niedersachsen gilt erst einmal eine Übergangsfrist bis 2. April. Seit Sonnabend greift daher eine erste Lockerungsstufe, bevor am 3. April fast alle verbliebenen Vorschriften fallen. Übrig bleiben werden dann voraussichtlich nur noch Masken- und Testvorgaben für bestimmte Einrichtungen. (dpa)

Diese Regeln gelten bis zum 2. April in Niedersachsen

  • Handel: Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften bleibt bestehen.
  • Private Treffen: Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen. Bisher galt das nur für Treffen, bei denen alle Teilnehmer gegen Corona geimpft sind.
  • Veranstaltungen: Fußballspiele und andere Großevents können wieder ohne Zuschauer-Obergrenze stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden. Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein - dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus.
  • Freizeit: In Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks gelten in geschlossenen Räumen wie gehabt die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
  • Nahverkehr: Die 3G-Regel entfällt. Das heißt: Auch ohne Impfung, Genesung oder Negativtest ist die Nutzung von Bus und Bahn wieder möglich. Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste aber weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
  • Gastonomie: Drinnen gilt wie bisher die 3G-Zugangsbeschränkung. Draußen muss lediglich eine FFP2-Maske getragen werden, die am Sitzplatz abgenommen werden kann. Für Clubs, Discos und Shisha-Bars gilt weiterhin 2G plus - dort haben also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen negativen Test vorlegen können oder geboostert sind. Neu ist, dass die Masken hier nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts am Sitzplatz abgelegt werden können.
  • Hotels: Nach wie vor gilt in Hotels und Pensionen die 3G-Regel. Drinnen müssen in öffentlich zugänglichen Bereiche FFP2-Masken getragen werden, außer im Sitzen.
  • Schulen: Wie angekündigt bleiben drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts.
  • Kitas: Die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren wird um zwei Wochen verlängert. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende dieser Woche befristet.
  • Friseure: Wer sich die Haare schneiden lassen will, muss beim Friseur weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Basis-Schutz: Diese Regeln bleiben deutschlandweit

  • Pflegeheime, ambulante Pflege, Krankenhäuser oder in Einrichtungen für Asylbewerber: Masken- und Testpflicht bleiben bestehen.
  • Züge, Busse und Flugzeuge: Es gibt weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Schulen und Kitas:  Tests sind weiterhin verpflichtend. (dpa)

Weitere Themen

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel