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Polizeikosten

Klimakleber kommen in Niedersachsen günstig davon

Ein Klimaaktivist wird von der Fahrbahn geführt. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Ein Klimaaktivist wird von der Fahrbahn geführt. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Während andernorts Aktivisten der Letzten Generation für ihre Störaktionen zur Kasse geben werden, zahlt in Niedersachsen weiter das Land die Rechnung. Was das Innenministerium dazu sagt.

Freitag, 06.10.2023, 03:00 Uhr

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Von Lars Laue

Die niedersächsische Landesregierung sieht keine Möglichkeit, Klimakleber für Polizeieinsätze zur Kasse zu bitten. „Es gibt in Niedersachsen keine rechtliche Grundlage, um Klimaaktivisten oder anderen Personen Kosten wie beispielsweise das Wegtragen von der Fahrbahn aufzuerlegen“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber unserer Redaktion.

Um eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, bedarf es laut Innenministerium einer Gesetzesänderung. „Eine solche wird derzeit in der Landesregierung nicht diskutiert und ist auch aus Sicht der Polizei nicht anzustreben“, fügte der Ministeriumssprecher hinzu.

Zur Begründung hieß es aus dem Haus von Innenministerin Daniela Behrens (SPD): „Bei allem, in Teilen sicherlich berechtigtem Ärger über einzelne Aktionen der Klimaaktivisten gilt grundsätzlich, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eine elementare Kernaufgabe des Staates ist.“ Diese staatliche Leistung werde erbracht, ohne dabei Gebühren für die jeweiligen Verursacher zu erheben.

Das bedeute aber nicht, dass Klimaaktivisten immer unbehelligt davonkämen. Nach Angaben des Innenministeriums in Hannover können Bußgelder verhängt werden, wenn etwa Anordnungen der Polizei wie Platzverweisen zuwidergehandelt wird oder verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Soweit der Verdacht von Straftaten wie einer Nötigung oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr besteht, würden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Erst am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Oldenburg neun Aktivisten der „Letzten Generation“ zu einer Geldstrafe. Sie hatten im vergangenen Jahr Hauptstraßen und Autobahnabfahrten blockiert. Zwischen 30 und 90 Tagessätzen von acht beziehungsweise zehn Euro sowie die Verfahrenskosten müssen die Angeklagten laut Urteil zahlen.

Es hätte deutlich mildere Protestformen gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin - Demonstrationen beispielsweise, Petitionen oder die Gründung einer eigenen Partei. Autofahrer zu blockieren, sei dagegen Nötigung und helfe nicht im Kampf gegen den Klimawandel.

Die CDU-Fraktion im Landtag von Niedersachsen hatte bereits im April eine sogenannte Wegtragegebühr ins Spiel gebracht. „Wer sich wie vor Ostern auf den Hauptschlagadern des Verkehrs in Norddeutschland vor dem Elbtunnel beziehungsweise den Elbbrücken festklebt und damit andere Menschen nötigt und frustriert oder im Berufsverkehr in Großstädten den Verkehr lahmlegt, darf nicht länger mit Nachsicht rechnen“, forderte der Innenpolitiker André Bock.

  • Kommentar: Schluss mit Klimakleber-Kuschelkurs
    von Lars Laue

Klimakleber sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Offenbar meinen die Aktivisten, dass ihr Ziel - der Klimaschutz - über allem stehe und sie dazu berechtige, durchs Festkleben auf Straßen andere Menschen am Fortkommen zu hindern. Das ist nichts anderes als Nötigung. Gut, dass eine Amtsrichterin in Oldenburg dies jetzt auch in einem Urteil noch einmal ausdrücklich festgestellt und Geldstrafen gegen die Täter verhängt hat. Autofahrer zu blockieren, helfe nicht im Kampf gegen den Klimawandel, stellte die Richterin fest - und hat damit völlig recht. Glauben die selbst ernannten Klimaschützer eigentlich tatsächlich, dass irgendein SUV-Fahrer aufs Lastenrad umsteigt, weil ein paar Übermotivierte meinen, im Kampf für den Klimaschutz zum Sekundenkleber greifen und sich auf dem Asphalt festbacken zu müssen?

Solche Aktionen stoßen in der Mehrheit der Gesellschaft auf Unverständnis und fördern ganz sicher nicht das eigene Bewusstsein für den Klimaschutz, der ohne Zweifel ganz nach oben auf die politische Agenda gehört.

Seit Monaten fordert die CDU im Landtag von Niedersachsen eine sogenannte Wegtragegebühr. Das bedeutet: Klimaaktivisten, die mit ihren Aktionen den Verkehr stören, sollten dafür zur Kasse gebeten werden. Ein völlig richtiger Ansatz. Warum soll der Steuerzahler für den Klimakleber-Unsinn zahlen? Doch die rot-grüne Landesregierung windet sich, verweist auf rechtliche Hürden statt durchzugreifen. Der Klimakleber-Kuschelkurs muss ein Ende haben.

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