Männer schleichen durch Stade – Warnung vor Betrugsfalle

Laut Hinweis eines Bürgers war ein angeblicher Stadtwerke-Mitarbeiter in Stade unterwegs und bot an die Kanalisation von Hausbesitzern zu filmen. Symbolfoto: dpa
Sie ziehen von Straße zu Straße und sprechen meist gezielt Senioren an. Jetzt gibt es erneut Hinweise, dass sich offenbar Betrüger als Mitarbeiter der Stadtwerke Stade ausgeben. Was sie wollen.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Erneut gibt es Hinweise, dass Menschen in Stade unterwegs sind, die dubiose Dienstleistungen zu überhöhten Preisen anbieten - angeblich in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken. Darauf wies die Hansestadt jetzt hin.
Laut Hinweis eines Bürgers war eine Person in Stade unterwegs, die das Filmen der Kanalisation verkaufen wollte. Diese Person stellte sich als Mitarbeiter einer Firma vor, die mit den Stadtwerken Stade zusammenarbeite. Seitens der Abwasserentsorgung Stade heißt es dazu, dass sie solche Dienstleistungen nicht anbiete - schon gar nicht im Rahmen von Haustürgeschäften.
Erst im August hatte das TAGEBLATT über einen ähnlichen Fall berichtet. Ein Senior sollte nach dem Filmen der Kanalisation für 79 Euro 15.000 Euro für eine Reparatur bezahlen.
Abzocke: Polizei warnte vor Stader Teerkolonne
Wer ein solches Angebot bekomme, solle auf keinen Fall darauf eingehen und stattdessen die Polizei rufen, warnen die Stader Behörden. Zuvor hatte die Polizei Stade vor der „Teerkolonne“ Stader Betrüger gewarnt. Die Bande tourt durch den Landkreis und bietet Arbeiten an Haus und Hof an. Hinterher würden dann horrende Summen verlangt, vorherige Absprachen nicht eingehalten. Eine Gruppe sei dabei polizeibekannt und in den vergangenen Jahren immer wieder aufgefallen.
Tim-Oliver Tettinger von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Stade gibt weitere Tipps, wie man sich vor falschen Handwerkern und dubiosen Angeboten schützt. Schließlich sei das Internet voll mit Berichten über ähnlich gelagerte Fälle. Manchmal stehen sie unvermittelt vor der Tür, manchmal erfolg der Kontakt aufgrund von Flyern im Briefkasten oder als Zeitungsbeilage.
Tettinger rät: „Wurde Kontakt mit einer vermeintlichen Reinigungsfirma aus einer Zeitungsannonce aufgenommen, sollten Verbraucher vor einer Beauftragung unbedingt prüfen, ob der vermeintliche Reinigungsbetrieb tatsächlich existiert und auch an der angegebenen Adresse (wenn überhaupt eine angegeben ist, d. Red.) überhaupt seinen Sitz hat.“ Nicht selten seien die Angaben in solchen Fällen von den vermeintlichen Betrieben nur ausgedacht. Sollten ausreichende Angaben von vornherein fehlen, sei ohnehin unbedingt Vorsicht geboten.
Erst lesen, dann Auftrag erteilen
Eine spontane Beauftragung an Ort und Stelle sollte vermieden werden. Tettinger: "Es ist immer ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte, einen Flyer oder Ähnliches mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und gegebenenfalls Internetadresse geben zu lassen.
Die Angaben können dann in Ruhe geprüft werden. Wir raten darüber hinaus auch immer dazu, sich Vergleichsangebote von ortsansässigen Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.
Vor Beginn der Arbeiten sollten Verbraucher einen Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer verlangen und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Handwerksbetrieb schließen. Tettinger: „Und zwar nicht nur darüber, für welche Arbeit welche Vergütung vereinbart ist, sondern auch, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer Rechnung überwiesen wird.“
Viele vermeintliche „Handwerksbetriebe“ verlangten die Zahlung regelmäßig sofort in bar und weigerten sich, eine ordentliche Rechnung auszustellen. Das hat auch später noch Folgen: „Ohne Rechnung hat der Kunde keinerlei Möglichkeit, zum Beispiel Gewährleistungsrechte in Anspruch zu nehmen. Außerdem können die Leistungen ohne ordnungsgemäße Rechnung auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden“, gibt der referent zu bedenken. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen worden seien, könnten Verbraucher außerdem grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Schnellstmöglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten
Wenn grundsätzlich Rahmenbedingungen von Anfang an fehlen und sie ohne Zeit zum Nachdenken zu schnellen Entscheidungen genötigt werden, haben Hausbesitzer also jeden Grund, skeptisch zu werden. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, ist das kein Grund, Stillschweigen zu bewahren.
"Personen, die von vermeintlichen Handwerkern zur Bezahlung horrender Summen verleitet wurden, empfehlen wir, unverzüglich die Polizei einzuschalten und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten; umso dringlicher, wenn bei bei den Kunden schon vor Ort das Gefühl entsteht, Betrügern auf den Leim gegangen zu sein", sagt der Experte der Verbraucherzentrale. (st)