Trotz Klagen
TNeue Corona-Verordnung in Hamburg: Masken auf privaten Feiern
Maskenpflicht: Am Hamburger Hauptbahnhof weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin. In Hamburg gilt zudem von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Fotos: Pflug (3), Gehm (2), dpa (1)
Der Hamburger Senat hat am Freitag seine Corona-Verordnung geändert. Nach den neuen Bestimmungen, die ab Sonnabend gelten, gilt bei privaten Feiern im Innenraum weiterhin eine Maskenpflicht. Geimpte dürfen nur mit zehn Ungeimpften gemeinsam tanzen.