„Nur Ja heißt Ja“ - Vorstoß für schärferes Sexualstrafrecht
Um die sexuelle Selbstbestimmung im Strafrecht zu stärken, starten Hamburg und NRW eine Initiative. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa
Hamburg und NRW wollen das Sexualstrafrecht verschärfen: Künftig soll nur ausdrückliche Zustimmung zählen. Was steckt hinter dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell?
Hamburg. Hamburg und Nordrhein-Westfalen setzen sich für eine Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung im Strafrecht ein. Gemeinsam mit ihrem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Benjamin Limbach (beide Grüne) habe sie dazu einen Antrag für ein sogenanntes „Nur Ja heißt Ja“-Modell zur nächsten Justizministerkonferenz eingebracht, sagte die Jumiko-Vorsitzende und Hamburger Ressortchefin Anna Gallina der Deutschen Presse-Agentur.
Das Modell sieht vor, dass künftig das Fehlen einer freiwilligen und erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit gilt. Die Justizminister aus Bund und Ländern sollen sich Anfang Juni in Hamburg mit dem Vorstoß befassen.
Gallina: „Nein heißt Nein“-Modell hat Schutzdefizite
2016 war im Strafgesetzbuch das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell verankert worden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden.
Zwar habe Deutschland damals mit dem „Nein heißt Nein“-Modell einen großen Schritt voran getan, sagte Gallina. Es gebe aber immer noch erhebliche Schutzdefizite. „Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren und können weder sprechen noch sich körperlich wehren.“ Dies sei ein Schutzmechanismus, erklärte sie.
„Wir müssen deshalb im Sexualstrafrecht die Zustimmung zum Maßstab machen. Nur so setzen wir den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent, das heißt wirksam und realitätsgerecht um“, sagte Gallina.
Limbach warnt: Bei Frauenrechten nicht Schlusslicht werden
NRW-Justizminister Limbach verwies auf entsprechende Regelungen im Ausland und warnte: „Deutschland darf bei der Umsetzung von Frauenrechten nicht zum Schlusslicht in Europa werden.“ Während Länder wie Spanien, Schweden oder die Niederlande das Konsens-Prinzip längst verankert hätten, „hinkt unser Strafrecht den Anforderungen der Istanbul-Konvention und der aktuellen EU-Gleichstellungsstrategie hinterher“, sagte er der dpa.
„Gemeinsam mit Hamburg fordern wir den Bund auf, endlich ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht zu schaffen, das internationale Standards erfüllt.“