„Obelix“ als Marke für eine Waffenfirma? EU-Gericht prüft
Der große Gallier Obelix ist neben seinem besten Freund Asterix eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam geschaffen hatten. (Archivbild) Foto: Daniel Karmann/dpa
Comic-Ikone trifft Waffenhandel: Ein Streit um die Marke „Obelix“ zwischen einem Verlag und einem Rüstungsunternehmen landet vor dem Gericht der Europäischen Union. Was ist das Problem?
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Luxemburg. Ein Streit um die Marke „Obelix“ zwischen einem polnischen Waffenhandelsunternehmen und dem französischen Verlag hinter der berühmten Asterix-Comicreihe geht am Gericht der Europäischen Union in die entscheidende Phase.
Das Gericht in Luxemburg verhandelt über die Klage des Verlags gegen eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes: Demnach darf die im Jahr 2022 für das Rüstungsunternehmen eingetragene Wortmarke, die etwa für Waffen und Munition gilt, bleiben. Auch für den französischen Verlag ist die Marke „Obelix“ eingetragen, bereits seit 1998. Sie gilt unter anderem für Bücher, Kleidungsstücke und Spiele.
Der große Gallier Obelix ist eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam geschaffen hatten. Obelix‘ Merkmal: Er ist besonders stark. Es gibt wohl kaum einen Comicfan, der ihn nicht kennt. Nach Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft.
Steht Obelix‘ Ansehen auf dem Spiel?
Der Verlag befürchtet nun, dass das polnische Unternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und dem Ruf schaden könnte, selbst wenn es sich um eine andere Branche handele. Die Rüstungsfirma habe die Marke „Obelix“ für ihre Produkte als Anspielung auf die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ der Figur gewählt, so das klagende Unternehmen.
Das Europäische Markenamt hält das nicht für plausibel und argumentiert dagegen, die Waren der beiden Unternehmen seien nicht ähnlich genug. Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich an ein ganz spezielles Publikum, „im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte“. Nur in seltenen Fällen und nur unter strikten Regeln würden sie je von Teilen der breiten Öffentlichkeit erworben. Es sei unwahrscheinlich, dass die Marke der Rüstungsfirma die Käuferinnen und Käufer von Waffen, Munition und Zubehör an den Comic-Obelix erinnere.
Ein Urteil des EU-Gerichts wird erst in mehreren Wochen erwartet.