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Menschenrechte

Oberstes Gericht bestätigt weiteres Todesurteil im Iran

Mitglieder der iranischen Exil-Community demonstrieren vor dem Reichstag gegen die verhängten Todesurteile (Archivbild).

Mitglieder der iranischen Exil-Community demonstrieren vor dem Reichstag gegen die verhängten Todesurteile (Archivbild). Foto: Annette Riedl/dpa

Trotz internationaler Kritik bestätigt das Oberste Gericht die Todesstrafe gegen einen 20-jährigen Demonstranten. Menschenrechtler sprechen von einem willkürlichen Urteil.

Von dpa Dienstag, 14.11.2023, 12:00 Uhr

Teheran. Im Iran hat das Oberste Gericht ein weiteres Todesurteil im Zusammenhang mit den systemkritischen Protesten im vergangenen Jahr bestätigt.

Wie das Justizportal Misan Ortszeit berichtete, wird dem Verurteilten zur Last gelegt, an der Tötung eines Mitgliedes der iranischen Revolutionsgarden in der Stadt Malayer im Westen des Landes beteiligt gewesen zu sein.

Nach Angaben der Organisation Human Rights Activists News Agency (HRANA) handelt es sich bei dem Verurteilten um den etwa 20-jährigen Milad Sorewand. Die in Norwegen ansässige Menschenrechtsorganisation Hengaw hatte bereits im April über Sorewands Fall berichtet und der iranischen Justiz vorgeworfen, den jungen Mann unter falschen Behauptungen vor Gericht zu gestellt zu haben. Auch habe Sorewand keinen Zugang zu einem Anwalt erhalten.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sprach am Dienstag von einem willkürlichen Todesurteil. Bereits in der Vergangenheit hatten Menschenrechtler der iranischen Regierung vorgeworfen, Exekutionen als Instrument zur Unterdrückung von Protesten und ethnischer Minderheiten durchzuführen. Bisher wurden sieben Teilnehmer der jüngsten Protestwelle hingerichtet, die der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini ausgelöst hatte.

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