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Partydroge

Niedersachsens Minister will Lachgas-Verbot

Lachgas könnte künftig nicht mehr so einfach verfügbar sein. (Foto Illustration)

Lachgas könnte künftig nicht mehr so einfach verfügbar sein. (Foto Illustration) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Lachgas ist zur Partydroge geworden. Die Bundesregierung will den Zugang nun beschränken und hofft, dass wenigstens dieses Gesetz noch durchkommt.

Von dpa Donnerstag, 14.11.2024, 12:00 Uhr

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Hannover. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi unterstützt die Pläne der Bundesregierung, den Zugang zu Lachgas für Jugendliche zu begrenzen. „Lachgas als Partydroge wird immer mehr zum Problem, da müssen wir klare Schutzmaßnahmen ergreifen“, sagte der SPD-Politiker laut Mitteilung. „Die Abgabe an Jugendliche über Kioske, Automaten und Versandhändler gehört verboten.“

Das Bundeskabinett hatte zuvor einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, der strengere Beschränkungen für Lachgas und sogenannte K.o-Tropfen zielt. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“ für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen würde zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf Minderjährige kommen. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher.

„Es ist gut, dass dieses Paket beschlossen wurde“, sagte Philippi. Die oppositionelle CDU forderte er auf, dem Entwurf im Bundestag zuzustimmen. „Der Schutz von Kindern geht vor Parteitaktik. Ein solches Signal sollte gemeinschaftlich von den demokratischen Fraktionen ausgehen.“ Die nur noch aus SPD und Grünen bestehende Bundesregierung hat nach dem Bruch der Ampelkoalition keine eigene Mehrheit mehr im Bundestag.

Konsum über Luftballons

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lauterbach erläuterte auf dem Portal X, dies sei ein wichtiges Problem für viele junge Menschen geworden. „Ein Verbot schützt sie vor langfristigen neurologischen Schäden.“ Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben.

Im Visier stehen zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben.

BGH-Entscheidung zu K.o-Tropfen

Zu Strafen in Zusammenhang mit der Verwendung von K.o.-Tropfen veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss. Wer sie einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutzt demnach kein „gefährliches Werkzeug“. Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeutung. Der BGH kippte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden.

Im konkreten Fall soll ein Mann einer Bekannten Gammabutyrolacton in ein Getränk gemischt und dann sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Das Landgericht hatte das Verabreichen der Tropfen mit einer Pipette als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gewertet und den Angeklagten unter anderem wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

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