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Niedersachsen

Polizeigewerkschaft: Fahrer von E-Scootern sollten Helme tragen

E-Scooter stehen in der Innenstadt auf einem Gehweg. Foto: Sven Hoppe/dpa

E-Scooter stehen in der Innenstadt auf einem Gehweg. Foto: Sven Hoppe/dpa

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dringt auf eine Helmpflicht für Fahrer von E-Scootern. Das müsse intensiv geprüft werden, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar.

Mittwoch, 25.01.2023, 11:17 Uhr

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In Goslar beginnt am Mittwoch der Deutsche Verkehrsgerichtstag. Drei Tage lang werden Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit debattieren. In diesem Jahr stehen unter anderem die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer und eine mögliche Meldepflicht für Ärzte von fahrungeeigneten Menschen im Fokus.

Fachleute und Verbände haben eine Anlehnung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer an die von Fahrradfahrern gefordert. Bisher orientiert sich der Wert an dem für Autos. Generell solle eher zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen unterschieden werden - statt zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen, argumentierte etwa der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC).

Strafen: Mit Promille auf dem E-Scooter 

Bisher ist das Fahren von E-Bike oder Fahrrad unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei, solange es zu keinem Unfall kommt. Für E-Scooter gilt wie beim Auto: Eine Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille sind höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Der Automobil-Club Verkehr ist gegen eine Anhebung der Promillegrenzen. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, mit jedem Fahrzeug. „Speziell auf den wackligen E-Rollern mit ihren kleinen Rädern wird eine Alkoholfahrt schnell zum riskanten Glücksspiel“, sagt Sprecher Gerrit Reichel. Deshalb könne es keinen Trinkbonus für Fahrten mit dem E-Roller geben, nur weil nach dem Kneipenbesuch vielleicht das Auto stehenbleibe.

Kritik der Ärzte

Eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärztinnen und Ärzte haben Fachleute im Vorfeld abgelehnt. Ärzte hätten bereits die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, wenn sie „Gefahr in Verzug“ feststellen, teilte etwa der Automobilclub von Deutschland mit. Das sei ausreichend.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beklagte indes, dass Fahrer von Elektrorollern mitunter Ampeln und Verkehrszeichen missachten würden. „Mit dem Aufsteigen auf den E-Scooter blenden viele Verkehrsteilnehmende grundlegendste Regeln des sicheren Miteinanders im öffentlichen Verkehrsraum aus“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). Nach seiner Einschätzung würden diese Fahrer „Wesenszüge der Anarchie in den Straßenverkehr“ tragen.

Mertens sprach sich zugleich für eine Helmpflicht für Fahrer aus. Das müsse intensiv geprüft werden, sagte er. „Aus Zahlen der Unfallstatistik wird deutlich, dass Unfälle häufig durch die Nutzenden selbst verursacht werden.“

Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Er endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber. Es sind acht Arbeitskreise zu verschiedenen Themen geplant. Unter anderem soll erstmals auch über Luftfahrtthemen gesprochen werden.

In vielen Arbeitskreisen spielen Haftungsfragen eine Rolle. So wird etwa über die Halterhaftung und Fahrtenbuchauflagen gesprochen. Auch die Haftungsfrage bei autonom fahrenden Fahrzeugen steht zur Debatte. Hier halten viele Fachleute den Rechtsrahmen bereits für ausreichend. (dpa)

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