Zähl Pixel
Gesellschaft

„Post mit Herz“: Aktion zur Weihnachtszeit startet wieder

Günter Kassühlke, Leiter der Alten- und Pflegeeinrichtung der Ernst & Claere Jung Stiftung, hält zahlreiche Briefe in der Hand.

Günter Kassühlke, Leiter der Alten- und Pflegeeinrichtung der Ernst & Claere Jung Stiftung, hält zahlreiche Briefe in der Hand. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

„Wir kennen uns nicht, aber ich schenke dir ein Lächeln“: Seit Dezember 2020 versenden Freiwillige Karten und Briefe an soziale Einrichtungen. Auch in diesem Jahr gibt es wieder „Post mit Herz“.

Von dpa Sonntag, 03.12.2023, 09:20 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Hamburg. Nicht erst seit der Corona-Pandemie leiden viele Menschen unter Einsamkeit - zum Beispiel im Pflegeheim oder auf der Straße. Um ihnen die Weihnachtszeit etwas schöner zu machen, gibt es auch in diesem Jahr wieder die Aktion „Post mit Herz“.

„Wieder stehen Tausende Menschen vor einer einsamen Weihnachtszeit: geprägt von sozialer Isolation und verstärkt von zusätzlicher Ungewissheit durch das aktuelle Weltgeschehen“, teilten die Organisatoren in Hamburg mit. Deswegen wollen die Ehrenamtlichen wieder zahlreichen Menschen in Pflegeeinrichtungen, Obdachlosenunterkünften oder Waisenhäusern mit einer liebevollen Grußbotschaft eine Freude machen.

Ab dem 3. Dezember können sich freiwillige Schreiberinnen und Schreiber auf der Internetseite der Aktion kostenlos registrieren lassen. Die Organisatoren leiten die Karten und Briefe dann an die sozialen Einrichtungen weiter.

Seit Dezember 2020 engagieren sich die Ehrenamtlichen von „Post mit Herz“ und wollen nach eigenen Angaben erreichen, dass die Menschen wieder näher zusammenrücken. Bisher konnten mit den Aktionen laut den Veranstaltern bereits mehr als 360.000 Menschen erreicht werden.

Weitere Artikel

ICE bleibt im Landkreis Harburg liegen

Rund 300 Fahrgäste müssen am Mittag auf der Strecke zwischen Hamburg und Lüneburg einen ICE verlassen. Sie können in einen Ersatzzug umsteigen. Was ist passiert?

Hamburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.