Ruhezeiten vor Wolfsschutz: Herdenhunde dürfen nicht mehr bellen

Eine Gemeinde darf den Einsatz von Herdenschutzhunden zu bestimmten Zeiten eingeschränken. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa
Zur Wolfsabwehr setzen Schafhalter mittlerweile Hunde ein. Die nehmen ihren Job ernst - Tag und Nacht. Doch was ist wenn Anwohner sich gestört fühlen? Das hat nun ein Gericht geurteilt.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Herdenschutzhunde sind Workaholics. Weil Sie Tag und Nacht lautstark potenzielle Feinde verprellen, kann das mit dem Ruhebedürfnis von Anwohnern kollidieren. In einem solchen Fall darf ihr Einsatz während Ruhezeiten eingeschränkt werden, auch in einem Wolfsgebiet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 8 B 833/23) in einem Urteil, auf das das Rechtsportal „Anwaltauskunft.de“ hinweist.
In dem konkreten Fall hielt eine Landwirtin 46 Nutztiere auf Weiden, die an ein dörfliches Wohngebiet angrenzten. Zur Abwehr von Wölfen setzte sie sieben Herdenschutzhunde ein. Nachbarn beschwerten sich über das Hundegebell rund um die Uhr.
Die Gemeinde ordnete daraufhin an, dass die Hunde in der Zeit
- von 22 bis 6 Uhr
- und an Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 13 bis 15 Uhr in einem geschlossenen Gebäude untergebracht werden müssen.
Dürfen Herdenschutzhunde Anwohner in Ruhezeiten nerven?
Die Landwirtin beschwerte sich, das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Das Gebell sei nicht zumutbar. Der Schutz vor Nutztieren sei kein absolutes Recht, das das Ruhebedürfnis von Nachbarn aufwiege. Die Landwirtin verfüge außerdem über einen Stall und könne die Tiere mit einem Elektrozaun absichern. Sie sei also während der Ruhezeiten nicht zwingend auf den Einsatz der Hunde angewiesen. (dpa/tmn)