Schaden durch Schlagloch: Wer dafür zahlt

Der TÜV rät: Unbedingt einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt ausstellen lassen. Foto: Fabian Sommer/dpa
Was ist, wenn am Auto etwas kaputtgeht? Kann die Kommune auf Schadenersatz verklagt werden? Das raten Versicherer und TÜV.
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Schlaglöcher können einem beim Autofahren nicht nur unangenehm durchrütteln, sie können auch für Schäden am Fahrzeug sorgen. Kaputte Reifen, verbogene Spurstangen und Risse in der Ölwanne zählen dazu, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wer kommt für so einen Schaden auf? Laut GDV bleiben Betroffene meist darauf sitzen, denn die Chance auf Schadenersatz durch Kommune, Land oder Bund sei äußerst gering.
Die Kfz-Versicherung trägt die Reparaturkosten für Schlaglochschäden nur dann, wenn es sich um eine Vollkasko-Police handelt. In der Regel muss man aber eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse in Kauf nehmen.
Schaden am Auto? Dokumentieren und Polizei rufen
Geht durch ein Schlagloch am Auto etwas kaputt, sollten Betroffene alles möglichst genau dokumentieren, rät der Verband. Wichtig: Fotos von dem Schlagloch und dem entstandenen Schaden machen, Ort und Zeitpunkt notieren und schauen, ob es Warnschilder gab. Der TÜV mahnt ebenso dazu, ebenso die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen zu notieren.
Ärgernis für Autofahrer
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Gerade bei größeren Schlaglöchern, die eine Gefahr für andere darstellen, kann es sinnvoll sein, die Polizei anzurufen, so der GDV. Das ist auch bei größeren Schäden am Auto ratsam.
Teils haben Städte und Kommunen Schlagloch-Meldeportale im Internet oder Schlagloch-Hotlines zum Anrufen, wo man den Straßenschaden melden kann.
Geringe Chancen auf Schadenersatz – die Gründe
Warum die Aussicht auf Schadenersatz oft mau ist? Der Staat sei zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, schreibt der GDV. Doch ob etwa eine Kommune ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, ist für den Einzelnen meist nur schwer nachzuweisen. Weisen Warnschilder auf Straßenschäden hin oder sind Autofahrer etwas zu schnell gefahren, sinkt die Wahrscheinlichkeit für Schadenersatz gegen null.
Zusätzlich erschwert wird die Aussicht darauf durch das Sichtfahrgebot in der Straßenverkehrs-Ordnung. Das besagt laut dem Verband: Man muss mit angemessenem Tempo unterwegs sein und notfalls vor Gefahrenstellen, zu denen Schlaglöcher zählen, rechtzeitig reagieren können.
Betroffene haben dem GDV zufolge nur in ganz seltenen Fällen bei mangelhafter Absicherung von Fahrbahnschäden vor Gericht Erfolg und bekommen Schadenersatz zugesprochen.
Schaden durch Schlaglöcher: Hier lohnt die Schadenersatzforderung
Bei Schadenersatzforderungen gegenüber einer Kommune werden laut TÜV die Schadenmeldung, ein Polizeiprotokoll und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt benötigt.
Häufig trifft den Fahrer jedoch eine Mitschuld, besonders, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Oftmals ist auch eine schnelle Ausbesserung der Schlaglöcher nicht möglich, weil im Winter die Füllmasse für die Schlaglöcher bei frostigen Temperaturen nicht hält. Und: nicht jedes Schlagloch ist auch gleich gefährlich. Mit „Schlaglöchern von geringer Tiefe“ muss jeder Verkehrsteilnehmer rechnen - besonders auf Nebenstrecken (OLG Braunschweig, Az.: 3 U 47/02).
Anders sieht es hingegen auf Bundesautobahnen aus. Dort muss niemand Schlaglöcher erwarten. Wird auf einer Autobahn nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern (OLG Koblenz, Az.: 12 U 1255/07). (tip/dpa/tmn)