Umgekippte Straßenbäume: Wer für Schäden aufkommt

Herabfallende Äste können Autos beschädigen (Symbolbild). Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn
Der Ast eines Straßenbaums fällt herab und beschädigt ein Auto. Wer haftet in diesem Fall? Haus & Grund klärt auf.
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Landkreis. Genau wie Privatpersonen muss auch eine Gemeinde Verantwortung für Bäume übernehmen, die auf ihren Grundstücken stehen. Darüber informierte jetzt Haus & Grund Stade in einer Mitteilung. Das gelte insbesondere für den Straßenraum, so die Eigentümer-Interessengemeinschaft. Kontrolliert die Kommune die Bäume nicht regelmäßig oder übersieht morsche Äste, so haftet sie, wenn diese Äste abbrechen und geparkte Autos beschädigen.
Dazu Haus & Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 11. Mai dieses Jahres (Az. 1 U 310/20): Auch die Gemeinde habe als Eigentümerin von Straßengrundstücken eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müsse den Grundstückszustand so gewährleisten, dass möglichst keine Gefahren für dritte Personen oder Sachen entstehen.
Die Gemeinde hat die Pflicht, eigene Bäume zu kontrollieren
Haus & Grund Rechtsanwalt Mathias Schröder unterstreicht: Wie ein privater Grundstückseigentümer hat auch die Gemeinde als Eigentümerin von Grundstücken im öffentlichen Eigentum die Pflicht, dort stehende Bäume regelmäßig zu kontrollieren, mindestens einmal jährlich, nach Unwetterereignissen auch Anlass bezogen aktuell, also mehrfach.
Dazu erklärt Haus & Grund Stade: „Eine Sichtkontrolle reicht aus. Werden dabei Schädigungen des Baums oder sonstige Anomalien festgestellt, muss die Gemeinde handeln.“
In dem entschiedenen Fall des OLG Frankfurt stellte sich heraus, dass der Baum ein Jahr vor dem Astabbruch kontrolliert worden war. Danach zeigte er „sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen“. In diesem Fall hielten die Frankfurter OLG-Richter eine gesonderte Untersuchung der Baumkrone für erforderlich. Weil sie unterblieb, konnte der morsch gewordene Ast das Auto der Klägerin schwer beschädigen. Die Stadt hatte für den Totalschaden aufzukommen.