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Amoklauf

Schießclub weist Vorwürfe im Zusammenhang mit Alsterdorf-Schützen zurück

Der Schießclub „Hanseatic Gun Club“ des Hamburger Amokschützen Philipp F. hat Vorwürfe zurückgewiesen, dem 35-Jährigen unrechtmäßig zum Waffenbesitz verholfen zu haben. Foto: Marcus Brandt/dpa

Der Schießclub „Hanseatic Gun Club“ des Hamburger Amokschützen Philipp F. hat Vorwürfe zurückgewiesen, dem 35-Jährigen unrechtmäßig zum Waffenbesitz verholfen zu haben. Foto: Marcus Brandt/dpa

Am 9. März hatte ein 35-Jähriger nach einer Versammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg Alsterdorf sieben Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Der Schütze war Mitglied eines Schießclubs - der sich nun gegen Vorwürfe wehrt.

Mittwoch, 17.05.2023, 01:00 Uhr

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Der Schießclub des Hamburger Amokschützen Philipp F. hat Vorwürfe zurückgewiesen, dem 35-Jährigen unrechtmäßig zum Waffenbesitz verholfen zu haben. „Der Hanseatic Gun Club war in die Abnahme der strittigen Sachkundeprüfung überhaupt nicht involviert“, sagte der geschäftsführende Gesellschafter, Alfred Reinecke, dem Magazin „Stern“. Vielmehr sei die Prüfung durch einen selbstständigen Lehrgangsträger durchgeführt und abgenommen worden.

„Der Hanseatic Gun Club stellte in diesem Fall lediglich die Räumlichkeiten, mit der Prüfung hatten weder die Betreiberfirma der Anlage noch der namensgleiche Sportschützenverein etwas zu tun“, sagte er. Allerdings gab Reinecke am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, dass unter den Mitgliedern des Prüfungsausschusses auch Mitglieder des Hanseatic Gun Clubs waren.

Drei Mitgliedes des Prüfungsausschusses verdächtigt

Laut Generalstaatsanwaltschaft wird gegen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Sie sollen Philipp F. „blanko“ ein auf den 28. April 2022 datiertes Sachkundezeugnis ausgestellt haben, obwohl er die praktische Sachkundeprüfung an diesem Tag nicht bestanden habe. Eine reguläre nochmalige Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst erfolgten demnach nicht, sonder lediglich eine „angeblich erfolgreich verlaufene "Nachprüfung"“, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Vor diesem Hintergrund hätte Phillipp F. im Dezember 2022 wohl keine Waffenbesitzkarte erhalten und dementsprechend auch keine Waffe oder Munition besitzen dürfen - zumindest nicht legal.

Täter war psychisch nicht auffällig

Der 35-Jährige hatte am 9. März nach einer Gemeindeversammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf sieben Menschen - darunter ein ungeborenes Kind - und schließlich sich selbst erschossen. Der Besitz der Tatwaffe - einer halbautomatischen Pistole - war ihm von der Waffenbehörde genehmigt worden. Eine Überprüfung nach einem anonymen Hinweis auf psychische Auffälligkeiten des Mannes war wenige Wochen vor der Tat ohne weitere Maßnahmen geblieben. (dpa)

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