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Winter

Schulausfall bei Glätte: Hier erhalten Schüler und Eltern im Kreis Stade Infos

Sollte die Schule ausfallen, informiert der Landkreis Stade darüber im Radio und Internet.

Sollte die Schule ausfallen, informiert der Landkreis Stade darüber im Radio und Internet. Foto: Peter Kneffel/dpa

Nur bei extremer Witterung fällt der Unterricht aus. Die Entscheidung darüber wird spätestens am frühen Morgen von Landrat Kai Seefried gefällt.

Von Redaktion Sonntag, 04.01.2026, 10:50 Uhr

Landkreis. Ein kreisweiter Schulausfall kommt selten vor. Nur wenn eine unzumutbare Gefährdung durch Glatteis, Schneefall oder Sturm vorliegt und dadurch der Schulweg nicht sicher zurückgelegt werden kann, ordnet Landrat Kai Seefried einen allgemeinen Ausfall des Unterrichts an. Ausschlaggebend ist die konkrete Gefahrensituation – nicht die Wettervorhersage, darauf weist Pressesprecher Daniel Beneke vom Landkreis Stade hin.

In der Regel kann die Schülerbeförderung mit Bussen und Bahnen auch bei winterlichem Wetter stattfinden.

Die Bekanntgabe eines Schulausfalls erfolgt über den Rundfunk – in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten, über www.landkreis-stade.de oder über die App „Schulausfall“ von Nolis (App Store und Google Play Store) sowie über die Social-Media-Accounts des Landkreises Stade bei Facebook und Instagram.

Betreuung in der Schule garantiert

Trotz eines Unterrichtsausfalls stellen die Schulen eine Betreuung für die Schülerinnen und Schüler sicher, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.

Auch können die Erziehungsberechtigten selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Dies gilt für den Primarbereich ebenso wie für den Sekundarbereich I.

Wer mehr Zeit einplant, kommt auch in der kalten Jahreszeit sicher ans Ziel, sagt Landrat Kai Seefried und appelliert zugleich: „Sichtbarkeit erhöht deutlich die Sicherheit im Straßenverkehr, daher sollten nicht nur die Schulkinder auf reflektierende Elemente und Warnwesten setzen, sondern alle Fußgängerinnen und Fußgänger. Gleiches gilt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit dem E-Roller oder Fahrrad, die außerdem die Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer regelmäßig kontrollieren sollten.“

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